Schulplatzanmeldungen 2023/24 in Hamburg und weitere Termine zur Wunschschule 2023

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Wie jedes Jahr im Januar, beschäftigen sich viele Eltern wieder mit den Anmeldungen für ihr Kind für die nächste Einschulungssaison und der bangen Frage, ob und wie es mit der Wunschschule denn klappen wird. 

Welche Termine, Fristen und weiteren Verfahrensschritte gibt es und wie läuft es danach weiter?

Dies betrifft die Einschulungen der Grundschüler und die Einschulungen der jetzigen Viertklässler in die weiterführenden Schulen zum Schuljahrgang Klasse 5, im August 2023.

1. Anmeldetermine zur Einschulung

Die Anmeldetermine in Hamburg für die einzuschulenden Grundschüler im August 2023 in Hamburg endeten am 26. Januar 2023. Es werden nun in Abstimmungskreisen die Anmeldungen zu Wunschschulen mit den verfügbaren Plätzen geprüft und koordiniert. 

Die Anmeldetermine für die weiterbildenden Schulen, ab Klasse 5 zu August 2023, liegen zeitversetzt, nach der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse mit den Empfehlungen für entweder Gymnasium oder Stadtteilschule, zwischen dem 30. Januar und dem 03. Februar 2023. Die Eltern erhalten die Anmeldebögen zugleich dafür von den Schulen. 

Es können - nicht müssen - bis zu 3 Wunsch-Schulen ausgewählt werden. Dies ist stets eine ganz individuell zu betrachtende Einzelfallfrage, die jedes Jahr wieder anders zu beurteilen sein kann je nach Familie und Wohnort in Hamburg.

2. Einschulungstermine

Die  Einschulung der neuen Fünftklässler soll in Hamburg in diesem Jahr zum 28. August 2023 sein, dies kann auch in den Schulen um ein paar Tage vorverlegt werden nach Abstimmung. Die Schulen informieren über den genauen Tag gesondert an die Eltern. Dies ist meist mit Einschulungsfeiern verbunden, zu denen eingeladen wird. 

Erstklässler werden ein paar Tage später nach dem Schulbeginn nach den Sommerferien eingeschult, dieses Jahr voraussichtlich zum 29. August 2023. Auch hierzu werden die Informationen dazu von den Schulen verschickt. 

3. Zusendung der Schulplatzbescheide

Die Schulplatzbescheide mit der Zusage oder Ablehnung der Wunschschule (oder ggf. einer von mehreren Wunschschulen, wenn Eltern zwei oder drei Wünsche angeben sollten), werden für die Grundschulen dieses Jahr nach den internen Abstimmungen der Anmeldezahlen mit den vorhandenen Plätzen erwartet voraussichtlich Anfang April 2023 herum. 

Für die weiterführenden Schulen werden kurz danach die Bescheide versendet, im April 2023. 

4. Widerspruchsverfahren

Die Bescheide werden von den einzelnen Schulen an die Familien versendet und sind - sofern man nicht einverstanden ist - binnen einer gesetzlichen Monatsfrist förmlich und fehlerfrei anzufechten.

Hierbei wurden schon oft von Eltern, wie die Kanzleipraxis der letzten Jahre ergab) zahlreiche Fehler gemacht, bei selbst eingereichten Widersprüchen: so werden oftmals Widersprüche nur per e-Mail  eingereicht, dann wieder werden Widersprüche nur von einem Elternteil unterschrieben, andere wiederum werden nicht unterschrieben abgegeben, und leider gar nicht selten werden Widersprüche gleich begründet von Eltern mit mitunter leider kontraproduktiven Argumenten, welche die Rechtsprechung der  Gerichte wie auch die Rechtsanwältin Schuback schon seit Jahren nicht nur "schon auswendig" als rechtlich nicht relevante Standardargumente kennen, die vom Gericht nicht nur unbeachtet gelassen werden, sondern oft sogar in der Argumentation schaden und widersprüchlich sind. Bei den Begründungen von Widersprüchen und den Argumenten ist rechtlich immer Sorgsamkeit und Obacht zu wahren. 

5. Schulplatzwiderspruchs- und Schulplatzklageverfahren in der Kanzlei Schuback

Die Kanzlei der Fachanwältin Iris Schuback beginnt mit den Schulplatzanfechtungsverfahren für die Grundschulen und dortigen Schulplatzbescheide, die die Familien anfechten möchten, in der Regel gleich zu Anfang April 2023; erfahrungsgemäß wenden sich zeitlich nämlich zügig gleich die ersten Familien mit dem Auftrag der Anfechtung von Ablehnungen sofort bei Erhalt der Ablehnungsbescheide an Rechtsanwältin Schuback, um alle Chancen zu wahren. 

Die Aufträge für die Schulplatzanfechtungsverfahren für die weiterführenden Schulen und für ein Vorgehen gegen die Ablehnungen der Wunschschule oder ggf. mehreren angegebenen Wunschschulen, und gegen die Zuweisung einer anderen Schule, sind anzahlmässig in der Regel die meisten Kanzleifälle, denn dabei geht es für die Familien ja um sehr viel, nämlich um die komplette weitere Schulzeit des Kindes bis zum Abschluss in einer guten Schule, was auch für den späteren Ausbildungsplatz und ggf ein gutes Studium mit entscheidend ist. 

Dieses hat sich sehr bewährt bei den Schulplatzklagen über die letzten 17 Jahre, denn zu Beginn einer Schulplatzklagesaison sind auch hier in der Kanzlei die Kapazitäten für die sehr aufwändigen, und rechtlich ausgesprochen anspruchsvollen, Schulplatzverfahren in der Kanzlei Schuback vor der Urlaubszeit einplanbar. Denn in dieser Kanzlei wird jeder Fall  ganz individuell geprüft und bearbeitet und intensiv die rechtlichen Überprüfungen und die Rechtsangriffe geführt, so dass für jeden Fall genügend Zeit zur Verfügung stehen muss.  Die notwendige Fachanwalts-Zeit muss dabei für jeden Fall stets in zwei Phasen sehr intensiv für jeden Fall zur Verfügung stehen: einmal zu Beginn mit den verfahrenseinleitenden Schriftsätzen und Angriffen, und dann den zweiten Kernschwerpunkt im weiteren Bearbeitungsvorgang nach Einreichung der Klagefälle im Frühsommer mit rechtlichen Detailarbeiten.

Fazit

Da die Rechtsfragen rund um den rechtlich einwandfreien Schulplatzanspruch und die Chancen im Schulplatzklageverfahren sehr komplex geregelt sind und jedes Jahr die Rechtsgrundlagen teils aktualisiert werden, wird jeder Einzelfall hier individuell rechtlich geprüft. Gerne steht Ihnen die Anwältin für Ihren Fall für eine Erstberatungs-Sitzung, nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder Terminierungsabstimmung durch E-Mail an: kanzlei@kanzlei-schuback.de, zur Verfügung. 

Rechtsanwältin und Fachanwältin Iris Schuback aus Hamburg


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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