SENEC: LG Detmold verurteilt Händler wegen Speichermängel zu 14.600 EUR Kaufpreiserstattung

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Gerichtlicher Durchbruch für SENEC-Kunden: LG Detmold bestätigt Rücktrittsrecht

Mit Urteil vom 15.05.2024 hat das Landgericht Detmold als erstes Gericht nun bestätigt, was betroffenen Senec-Kunden schon lange klar ist:

Der Senec-Speicher V3 hybrid duo des Klägers ist nach der Entscheidung des Gerichts aufgrund der Drosselung "ohne weiteres" mangelhaft.

Auf Klage der Kölner Prozessführungsspezialisten der Kanzlei Dr. Ghendler Ruvinskij, die im Team mit den Batteriespeicher-Experten von SPL Rechtsanwälte hunderte betroffene Senec-Kunden vertreten, wurde der Senec-Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen gedrosselten Senec-Batteriespeicher von über 14.600 Euro zzgl. Zinsen gegen Rückgabe des Speichers verurteilt:

Das Gericht stellte klar, dass der Speicher wegen der beschränkten Ladekapazität von 10 auf 7 Kilowattstunden nicht die "vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat". Dieser Zustand, so das Gericht weiter, sei auch "kein lediglich vorübergehender Zustand, der kurzfristig beseitigt werden kann", weil die Senec GmbH selbst öffentlich mitteilt, "dass dieser Zustand solange verbleibt, bis die Batteriemodule ausgetauscht werden, wobei der konkrete Zeitpunkt noch unbestimmt ist, da die Batteriemodule erst hergestellt werden müssen.". Das Gericht stellte zudem klar, dass auch der Händler für Herstellerfehler der von ihm vertriebenen Speicher einstehen muss.

Rascher Gerichtserfolg binnen 5 Monaten

Nachdem der Kläger bereits im Oktober 2023 die Reparatur seines Speichers verlangte, war er aufgrund der unbeseitigten Mängel im Dezember 2023 zum Rücktritt und zur Rückforderung des Kaufpreises berechtigt.

Der Anfang 2024 eingereichten Klage wurde somit binnen von 5 Monaten stattgegeben. Der Händler muss dem betroffenen Kunden nach Rechtskraft des Urteils den gesamten Kaufpreis für den Senec-Speicher inklusive Zubehör und Mehrwertsteuer zurückzahlen.

Trendwende in den Senec-Verfahren

Rechtsanwalt Jochen Schanbacher, Partner der Kanzlei SPL Rechtsanwälte, sieht in dem neuen Urteil eine Trendwende, die sich zuletzt in immer mehr Gerichtsverfahren abzeichnete.

Während einige Gerichte kurz nach den letzten Brandvorfällen im August 2023 für die Feststellung der Mängelhaftigkeit der gedrosselten Senec-Speicher noch Sachverständigengutachten für erforderlich hielten, fällt es dem Unternehmen zunehmend schwerer, vor Gericht ernsthaft zu bestreiten, dass die Speicher trotz der Drosselung keine Produktionsfehler aufweisen würden.

Andere Gerichte dürften dem Urteil des LG Detmold zeitnah folgen.

Zuletzt musste Senec vor Gericht sogar einräumen, dass die Drosselung der zehntausenden Speicher der Senec.Home-Baureihe nicht rein freiwillig erfolgt, sondern zur Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes erforderlich ist.

Für betroffene Senec-Kunden sind dies gute Neuigkeiten: Wie das Verfahren vor dem Landgericht Detmold zeigt, wird es künftig deutlich schneller möglich sein, den Anspruch auf Kaufpreiserstattung für die Speicher von bis zu 17.000 EUR durchzusetzen und sich Ersatzgeräte etablierter Hersteller anzuschaffen, die inzwischen für deutlich unter 10.000 EUR zu haben sind. Lange Prozessverzögerungen lohnt sich auch für die Senec-Händler nicht: Die Kunden haben neben neben dem Recht auf Kaufpreiserstattung einen Anspruch auf Verzugszinsen von derzeit über 8,5 % p.a. ab dem Datum der Rücktrittserklärung. 

Landgericht Detmold stärkt Verbraucherrechte

Mit der Entscheidung des LG Detmold steht für Verbraucher fest, dass in vielen Fällen sehr gute Erfolgsaussichten bestehen, sich vorab von dem Speicher zu trennen und für den zumeist hohen Kaufpreis ein günstigeres Ersatzgerät etablierter Hersteller von LFP-Batterien anzuschaffen.

Die Experten der Kanzleien SPL Rechtsanwälte und Dr. Ghendler Ruvinskij beraten betroffene Kunden hier als mit den ersten stattgebenden Urteilen deutschlandweit führende Kanzlei kostenfrei zu den Möglichkeiten einer Rückabwicklung oder beschleunigter Umrüstung.

Wegen laufender Verjährungsfristen ist dennoch in vielen Fällen Eile geboten: Betroffene Senec-Kunden sollten jetzt handeln, um die Verjährung wichtiger Rechte zu verhindern.

Die Rechtsexperten von SPL Rechtsanwälte und Dr. Ghendler Ruvinskij bieten Verbrauchern eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur optimalen Rechtsdurchsetzung im

Online-Check

oder unter der

0221 828 29 758

an.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Jochen Schanbacher ist Gründer und Partner der Kanzlei SPL Rechtsanwälte. Er ist ein führender Rechtsexperte für regenerative Energien und vertritt im Zusammenhang mit dem Speicherskandal gemeinsam mit der Kanzlei Dr. Ghendler Ruvinskij hunderte Senec-Kunden in ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich.

Die Kanzleien sind mit den technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte betroffener Speichernutzer bestens vertraut.

Foto(s): Copyright: SWR

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