Sexualstrafrecht

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Das Sexualstrafrecht in Deutschland umfasst einen Bereich des Strafrechts, der sich speziell mit strafbaren Handlungen befasst, die sexuellen Charakter haben. Es hat den Zweck, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und Integrität von Personen zu gewährleisten sowie den Schutz vor sexueller Gewalt und Übergriffen. Es stellt sicher, dass sexuelle Handlungen auf freiwilliger Basis und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.


Unter das Sexualstrafrecht fallen verschiedene Arten von Verbrechen, die von sexueller Belästigung bis hin zu schwerwiegenden Sexualstraftaten reichen. Einige Beispiele für solche Verbrechen sind:


- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung: Diese Straftaten umfassen den erzwungenen Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person, unter Verwendung von Gewalt, Androhung von Gewalt oder unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen.


- Sexuelle Übergriffe: Diese umfassen ungewollte sexuelle Berührungen oder Handlungen gegen den Willen einer Person, bei denen keine Gewalt oder Androhung von Gewalt eingesetzt wird.


- Sexueller Missbrauch von Kindern: Hierbei handelt es sich um sexuelle Handlungen an oder mit Kindern, die unter dem Schutzalter stehen und nicht wirksam einwilligen können. Dies beinhaltet auch die Produktion, den Besitz oder die Verbreitung von kinderpornografischem Material.


- Exhibitionismus: Das Zeigen von Geschlechtsorganen oder sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit ohne Zustimmung der anderen Personen.


- Sexueller Übergriff und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Diese Vergehen betreffen unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, Belästigungen oder Diskriminierungen am Arbeitsplatz.


Die rechtliche Vertretung in Fällen des Sexualstrafrechts spielt eine entscheidende Rolle, um die Rechte und Interessen sowohl des Opfers als auch des Beschuldigten zu schützen. Für das Opfer bietet eine rechtliche Vertretung Unterstützung bei der Bewältigung des traumatischen Erlebnisses, macht den Weg durch das strafrechtliche Verfahren weniger belastend und stellt sicher, dass die Aussagen des Opfers angemessen berücksichtigt werden.


Für den Beschuldigten ist eine rechtliche Vertretung von großer Bedeutung, da ihm das Recht auf eine faire Verteidigung gewährt wird, unabhängig von der Schwere der Anschuldigungen. Ein erfahrener Anwalt im Bereich des Sexualstrafrechts kann den Beschuldigten bei der Beweissuche und -analyse unterstützen, eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln und sicherstellen, dass seine Rechte im gesamten Verfahren gewahrt bleiben.
Es ist wichtig anzumerken, dass in Fällen des Sexualstrafrechts eine sorgfältige und ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller beteiligten Parteien erforderlich ist. Dies geschieht, um die Gerechtigkeit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sowohl das Opfer als auch der Beschuldigte fair behandelt werden. Eine objektive rechtliche Vertretung spielt dabei eine entscheidende Rolle.


Die Strafen für Sexualstraftaten wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung variieren je nach Fall, können jedoch auch für Ersttäter Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bedeuten. 

Es ist nicht selten, dass Sexualdelinquenten oder mutmaßliche Täter zu langen Gefängnisstrafen von 15 Jahren oder lebenslang verurteilt werden. Neben Freiheitsstrafen können Vorstrafen für eine lange Zeit im Bundeszentralregister gespeichert und im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt werden. Darüber hinaus können hohe Geldstrafen in Form von Schmerzensgeldforderungen die wirtschaftliche Existenz schnell bedrohen. Die Resozialisierung nach einer Haftstrafe gestaltet sich oft als schwierig.


Die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 führte zu einer Verschärfung dieses Rechtsgebiets. Jetzt ist für die Strafbarkeit eines Übergriffs nicht mehr entscheidend, ob tatsächliche Gewalt angewendet oder angedroht wurde, sondern ob das Opfer die sexuelle Handlung nicht gewollt hat. Die Erkennbarkeit, dass die sexuelle Handlung nicht vom Opfer gewollt war, ist nun entscheidend. So sind viele Fälle, die zuvor nicht unter das Sexualstrafrecht fielen, durch die Reform nun in diesem Bereich erfasst und berücksichtigt.

Foto(s): Pixabay,child-1152327_1280.jpg, Alexas_Fotos

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