Sie können Ihr Erbe bei Schulden ausschlagen | Update 2021

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben geerbt und merken, dass sie statt Geldanlagen Schulden geerbt haben? Dann haben Sie die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.


Wann sollte ein Erbe ausschlagen werden?

Sollte min. einer der nachfolgenden Punkte auf Sie zutreffen, ist es ratsam, das Erbe auszuschlagen:

Nachlass überschuldet:

Schauen Sie sich das Erbe des Erblassers zunächst einmal gründlich an. Oftmals zeichnet sich dann schon aus, ob Sie Geldanlagen oder Schulden erben. Überwiegen die Schulden, ist es ratsam, dieses Erbe auszuschlagen.

Sanierungsbedürftige Immobilie:

Alte Immobilien beinhalten oft sehr hohe Renovierungskosten und können damit sehr schnell den finanziellen Rahmen sprengen. Dann ist es ebenfalls sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen.

Erbe ist verschuldet:

Natürlich kann es auch passieren, dass Sie als Erbe verschuldet sind. Den Nachlass würde in dem Fall der Gläubiger bekommen. Außer Sie schlagen das Erbe aus, dann würde der Nächste in der Erbreihenfolge das Geld bekommen. Ein solches Erbe kann aber natürlich auch einen Neuanfang für Sie bedeuten, wenn das Erbe höher als Ihre Schulden ist. In so einem Fall sollte die Entscheidung also gut überlegt sein.

Erbe ist in der Privatinsolvenz:

Sind Sie als Erbe in der Privatinsolvenz, fällt eine Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode zur Hälfte an den Insolvenzverwalter. Auch hier wäre es ratsam, das Erbe auszuschlagen.


Wie lange dauert die Frist und welche Kosten fallen an?

Um zu entscheiden, ob Sie das Erbe ausschlagen wollen, bleibt Ihnen eine Frist von sechs Wochen. Bis dahin muss eine Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen. Passiert dies nicht, gilt das Erbe als angenommen.

Ein Erbe auszuschlagen ist relativ günstig. Die Gebühren für das Ausschlagen beim Nachlassgericht betragen pauschal 30 Euro. Teurer wird es nur, wenn Sie ein für Sie positives Erbe ausschlagen sollten. Dann berechnen sich die Gebühren am Nachlasswert.

Kann ich ein angenommenes Erbe nachträglich ablehnen?

Das Erbe nachträglich abzulehnen ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt allerdings Fälle, in denen dies durchaus möglich ist. Zum Beispiel wenn Sie nach Annahme des Erbes von einem sehr hohen Kredit des Erblassers erfahren, der vorher nicht bekannt war.

Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit der Anfechtung der Sechs-Wochen-First, da Sie diese entweder nicht kannten oder von einer längeren Frist ausgegangen sind. Hierbei wird in den meisten Fällen ein Anwalt benötigt, um wirksam vor dem Nachlassgericht anzufechten.

Suchen Sie einen Anwalt um Ihr Erbe auszuschlagen?

Sie wollen Ihr Erbe ausschlagen oder haben die Sechs-Wochen-Frist verstreichen lassen und möchten Ihre Möglichkeiten, wie Sie dagegen vorgehen können, aufgezeigt bekommen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.

Quellen:

-https://www.finanztip.de/erbausschlagung/

-https://www.test.de/Erbschaft-ausschlagen-Was-tun-wenn-das-Erbe-Schulden-bringt-5308924-0/

Foto(s): Foto von Pavel Danilyuk von Pexels

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