Sie wollen bauen? Sichern Sie sich die Ansprüche gegen die Subunternehmer!

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Sie wollen Ihr Eigenheim realisieren und prüfen mehrere Bauverträge?

Sichern Sie sich besser ab, indem die Gewährleistungsansprüche des Generalunternehmers gegenüber den Subunternehmern an Sie abgetreten werden. Verzichten Sie aber nicht auf eigene Ansprüche gegen den Generalunternehmer, denn dieser ist Ihr Vertragspartner und hat grundsätzlich dafür einzustehen, dass alles fachgerecht und mangelfrei gebaut wird.

Jedoch ist ein zusätzlicher Schutz im Falle der Insolvenz der Baufirma, Ihres Generalunternehmers, die Abtretung der Ansprüche, die dieser gegen die Subunternehmer hat. Sie können so im schlimmsten Fall der Insolvenz die Ansprüche des Generalunternehmers gegen die Subunternehmer übernehmen und so gegen die einzelnen Subunternehmer etwa bei blinden Fenstern oder gebrochenen Waschbecken eigene Ansprüche haben und das selbst dann, wenn Ihr Generalunternehmer pleite ist.

Selbstverständlich bleibt es Ihr Risiko, ob diese Subunternehmer selbst Insolvenz anmelden.

Ist Ihr Vertragspartner eine GmbH, können Sie sich die letzte Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres im Bundesanzeiger abrufen. Ob diese Geschäftszahlen tragen, kann natürlich auch eine anwaltliche Prüfung bzw. die eines Wirtschaftsprüfers nicht garantieren. Es besteht aber die Möglichkeit, z. B. die Volatilität der Geschäftsabschlüsse zu bewerten. Ist Ihr Partner also seit Jahren solide am Markt oder aufgrund eines außergewöhnlich guten Geschäftsjahres?

Die Prüfung muss im Einzelfall erfolgen. Sichern Sie sich Ihre Ansprüche.

Hanau, 27. Juni 2018


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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