Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erhalten ?

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Sie haben einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erhalten?

Jetzt nicht in Hektik verfallen. Rufen Sie Ihre/n Anwalt/in oder einen Fachanwalt für Strafrecht an und reden Sie mit ihr/m darüber.

Hier vorab die wichtigsten Fragen und Antworten: 

Was ist ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid?

Beides sind vorläufige Urteile per Post. Beim Strafbefehl handelt es sich um ein strafrechtliches vorläufiges Urteil, also um eine Entscheidung, die das Strafgesetzbuch betrifft und beim Bußgeldbescheid um ein vorläufiges Urteil in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. 

Wenn Sie innerhalb zwei Wochen nach Einwurf in Ihren Briefkasten nichts dagegen unternehmen wird beides rechtskräftig. Das heißt, der Vorwurf, der Ihnen gemacht wird, ist von nun an in Stein gemeißelt. In wenigen Ausnahmen können Sie auch nach Fristablauf der zwei Wochen eine Wiedereinsetzung beantragen. Dies erklärt Ihnen Ihr Verteidiger. 

Auf zum Anwalt und was nun?

Ihr Anwalt wird Sie bezüglich der rechtlichen Folgen die so ein Urteil, wenn es ein solches wird, für Sie haben kann. Verlust der Fahrerlaubnis, Vorbestrafung, Verlust Wählbarkeit etc. Darüber muss er Sie aufklären. 

Wenn Sie mit der sogenannten Rechtsfolge (also der Strafe) nicht einverstanden sind oder wenn Sie die Ihnen vorgeworfen Tat oder Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, dann wird Ihr Verteidiger gegen den Strafbefehl oder den Bußgeldbescheid – EINSPRUCH – einlegen und Akteneinsicht in Ihre Ermittlungsakte beantragen. 

Was kommt nach dem Einspruch?

Sobald Ihr Verteidiger die Ermittlungsakte erhalten hat, kann er die Chancen für Sie einschätzen und vor allem kann er nun die Verteidigungsstrategie planen, um sie bestmöglich verteidigen zu können. Denn nach einem Einspruch kommt es zur Gerichtsverhandlung. In Ausnahmefällen kann man – wenn lediglich die Geldstrafe zu hoch bemessen wurde – die Änderung auf dem Schriftweg vornehmen. 

Gerichtsverhandlung?

Ja, Gerichtsverhandlung. Spätestens hier muss ein Profi ran, denn um vor Gericht bestehen zu können muss der Verteidiger die Kniffe und Tricks kennen um erfolgreich zu verteidigen. Anwälte, die das nur nebenbei machen, erreichen häufig nicht den gewünschten Erfolg. Daher kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Spezialisten am besten einen Fachanwalt für Strafrecht. 

Ihr 

Harald Stehr


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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