Stromsperre droht? DAS ist zu tun:

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn der Energieversorger damit droht, den Strom abzustellen, sollte sofort gehandelt werden. Nur wie?

Silvester 2019 / 2020 hatte Nino G.* einen großen Auftritt. Der talentierte Comedian feierte seinen Erfolg danach noch mit Freunden in seiner neuen Wohnung, bis in den frühen Morgen. Erst zum neuen Jahr war er umgezogen, raus aus der WG, endlich rein ins eigene Bad, in eine komfortable Küche mit Elektroherd und in drei schöne Altbau-Räume. 

Dann aber: Corona! 

Seine Auftritte wurden verschoben, Rücklagen hatte er kaum noch. Mit Kurzvideos bei YouTube hielten er sich wie andere bei Laune, Geld brachte ihm das nicht. Im Gegenteil, er verpulverte Pointen im Netz, die doch für sein nächstes Programm gedacht waren. Das wurde dann im Herbst 2020 erneut verschoben, wieder um ein Jahr. Nino lebte bereits von Hartz IV. Doch mit etwas über 100 Euro pro Woche auszukommen, ihm gelang das nicht. Er pumpte Freunde an, ließ Rechnungen einfach unbeachtet liegen. Im Februar klingelte es schließlich an seiner Tür: Ihm wurde der Strom abgestellt. 

Nicht witzig! 

Zwar sind die Versorger in Zeiten der Pandemie kulanter, hierfür aber gibt es eine wichtige Voraussetzung: Die Kunden müssen sich kümmern, Kontakt aufnehmen. Wer das nicht tut, sich wie Nino stumm stellt bei Anrufen oder Besuchen, riskiert das Äußerste. Kommt es dazu, vergeht selbst Humor-Profis das Lachen: Angestellt wird erst wieder, wenn der gesamte Rückstand beglichen ist. 

Das Jobcenter hilft

Die gute Nachricht: Laut Paragraph 22 Abs 8 SGB II kann hierfür beim Jobcenter ein Kredit beantragt werden! Auch, wenn eine Sperre droht und kein Geld da ist. Zwar muss das Geld irgendwann zurückgezahlt werden, doch gerade in Fällen wie bei Nino, der im Herbst wohl endlich sein neues Programm live präsentieren darf, dürfte das machbar sein. Ein Brücken-Kredit also, wie Herr Laschet sagen würde. Und alle, die voraussichtlich auch nach der Pandemie Hartz IV beziehen müssen, können mit dem Jobcenter minimale Raten vereinbaren. Schließlich gehen die von der Grundsicherung ab, das nicht existenzgefährdend gekürzt werden darf. 

Ich wünsche uns die baldige Rückkehr zur Normalität, die wir wohl genießen werden, wie noch nie zuvor. 

Herzlichst, 

Gerhard Rahn (Fachanwalt für Sozialrecht)  


#Strom #Stromsperren #Corona #Pandemie #Jobcenter #Kredit #Geld #Hilfe #HartzIV #Überbrückung #Energie

*(Name geändert)

Foto(s): (Bild: Frank Jaspermöller)


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Gerhard Rahn