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Sutor Bank (Max Heinri. Sutor oHG) Gold-Sparplan widerrufen

  • 3 Minuten Lesezeit

Was ist überhaupt Gegenstand dieser Edelmetall-Sparpläne der Sutor Bank?

Die Sutor Bank bewirbt Ihre „Sparverträge“ unter folgenden Begriffen:

  • Gold-Sparplan
  • Gold- und Edelmetallsparen
  • SutorEdelmetallDepot
  • SutorGoldDepot
  • SutorEdelmetallDepot PLUS
  • Goldanlagen
  • Edelmetallanlagen
  • Edelmetalldepot
  • Golddepot
  • Goldsparen

Gegenstand ist die regelmäßige Beschaffung von Edelmetallen. Hierzu entrichten die Kunden der Sutor Bank monatliche „Sparraten“. Mit diesem Geld kauft die Sutor Bank sodann Gold u. a. ein und führt es dem Kundendepot zu. Dieses Geschäftsmodell wurde von einigen Gerichten als Ratenlieferungsvertrag bewertet, da es im Ergebnis um die regelmäßige Lieferung von Sachen (hier: Edelmetall) geht (so z. B. LG Hagen, Urteil vom 08.09.2017 – 1 S 42/17). Vertrieben wurden oder werden diese „Sparverträge“ von einem dritten Unternehmen, der „Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH (GmbH)“.

Welche Möglichkeiten Kunden der Sutor Bank haben, um sich von diesen Sparplänen ohne Verlust zu lösen!

Es gibt Kunden, die sich von Ihren Golddepots lösen möchten, z. B., um etwaige Verluste zu vermeiden. Betroffene Kunden können Ihr Ziel u. a. auf folgenden Wegen erreichen:

Kündigung der Gold-Sparverträge der Sutor Bank wegen Falschberatung

Sofern Kunden (i.d.R. von Seiten der „Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH (GmbH)“) falsche Versprechungen gemacht oder sie nicht hinreichend über Kosten oder etwaige Risiken aufgeklärt wurden, könnte ein Fall der Falschberatung vorliegen. Dies eröffnet die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und ggf. etwaige Entschädigungen für Verluste zu erhalten.

Widerruf der Goldsparpläne der Sutor Bank aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich

Kunden der Sutor Bank steht als Verbraucher oft ein Widerrufsrecht zu. In der Regel beträgt dieses 14 Tage. Da jedoch in der Vergangenheit viele Widerrufsbelehrungen der Sutor Bank falsch waren, können die betroffenen Kunden Ihren jeweiligen Widerruf noch während der gesamten Vertragslaufzeit und damit noch Jahre nach Abschluss des „Goldsparplans“ erklären! 

Zum Beispiel sind folgende Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und deswegen widerruflich:

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sutor Bank aus dem Jahre 2019:

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sutor Bank aus den Jahren 2011 und 2012:

„Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung mittels einer eindeutigen Erklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Max Heinr. Sutor oHG, Hermannstraße 46, 20095 Hamburg.“

„Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax oder E-Mail, widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die P GmbH , M-Str., G, ####@##.##, Fax: ….. : (im folgenden P).

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.“ (zit. LG Hagen, Urteil vom 08.09.2017 – 1 S 42/17)

Sie suchen einen Anwalt, der Sie gegen die Sutor Bank („Max Heinri. Sutor oHG“) oder die „Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH (GmbH)“ vertritt? – Wir helfen Ihnen gerne!

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben oder uns beauftragen wollen, können Sie sich einfach an uns wenden. 

Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung bieten wir Ihnen gerne eine unverbindliche Erstprüfung Ihres Anliegens an. Nehmen Sie hierzu einfach mit uns Kontakt auf: 


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Viele Grüße aus Köln 

Ihr Sven Nelke

Rechtsanwalt

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