SWATCH Group AG: Ebay Amazon Abmahnung (Marke/ Design) durch Kanzlei bock legal wegen Plagiat:ck TISSOT Rado Swatch etc.

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Die  Swatch Group AG (kurz: Swatch) geht mit Hilfe der Kanzlei bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus FFM gegen Markenrechts- und Designverletzungen vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Der Schweizer Uhrenkonzern Swatch ist insbesondere für den Vertrieb von Armbanduhren bekannt. Die Firma hält diverse Design- und Markenrechte (+Geschmacksmusterrechte). 

Die Swatch Group AG macht dabei auch Rechte für die Swatch AG, für CK Watch & Jewelry Co. Ltd, und für die TISSOT AG etc. geltend. Zu der Swatch Group gehören 18 Uhrenmarken, wie RADO, UNION Glashütte, Certina, Mido, Longines, Tissot etc. Die Rechte werden dabei wohl jeweils abgetreten.

Die Firma schreibt auf der homepage swatchgroup.com u.a. über sich selbst:

„Die Swatch Group ist eine diversifizierte multinationale Holding, deren Aktivitäten die Herstellung und den Vertrieb sowohl von Fertiguhren und Schmuck als auch von Uhrwerken und Komponenten umfassen. Die weltweit grösste Uhrengruppe fertigt nahezu sämtliche Bauteile für die Uhren, die unter ihren achtzehn Uhrenmarken und der Einzelhandelsmarken Tourbillon und Hour Passion verkauft werden.“

Abmahngefährdet sind u.a. Anbieter von Armbanduhren/Schmuck im Internet (eBay und Co.), wenn beispielswiese Plagiate/ Design-Nachahmungen verkauft werden.

Der Vorwurf lautet u.a. auf Verkauf von Fälschungen/Plagiaten und eine dementsprechende Markenrechts bzw. Design/Geschmacksmuster Verletzung.  

Die beauftragte Kanzlei bock legal verlangt für gewöhnlich die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, zudem umfangreiche Auskunft zur Bezifferung eines weiteren Schadensersatzes und Vernichtung/Herausgabe noch vorhandener Produkte. 

Zu guter Letzt werden Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. mindestens 300.000,- Euro (je nach schwere des Falls) verlangt.

Unser Rat 

Markenrechtliche Abmahnungen sind sehr ernst zu nehmen, da es hier auch schnell zu teuren gerichtlichen Verfahren (einstweilige Verfügungen) kommen könnte, wenn man nicht/nicht richtig reagiert.

Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so ist die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben. Hier kann gegebenenfalls eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.  

Das Auskunftsverlangen sollte zudem juristisch geprüft und aufbereitet werden, da die Auskunft Basis eines weitergehenden Schadensersatzverlangens werden kann.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da teilweise von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.

Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Mandanten gegen derartige Markenrechts- / Design- Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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