Tauschbörsen-Abmahnung Frommer Legal für diverse Filme

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Auch aktuell erreichen uns Mandantenanfragen wegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung unter 022180067680 erreichen.

Der Upload eines Films wird abgemahnt

Neue Abmahnungen wurden versendet von der Kanzlei Frommer Legal Rechtsanwälte aus München. Grund dafür ist der Verdacht zum Download in Tauschbörsen für verschiedene Filme. Dafür wird von der Kanzlei Frommer Legal Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die zusätzliche Zahlung eines Schadenersatzes in der Höhe von 938,50 Euro eingefordert. 

Welche Konsequenzen trägt der Anschlussinhaber?

Es kommt sehr oft vor, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht selbst  begangen hat. Bei solchen Fällen beschäftigt man sich mit der Frage, ob der Anschlussinhaber dafür verantwortlich und somit auch haftbar gemacht werden kann. Die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch Teil oder sogar Täter der Urheberverletzung ist, kann man nicht ausschließen. Allerdings ist der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, die Vermutung der Täterschaft zu widerlegen. Ihn trifft insoweit eine sog. sekundäre Darlegungslast. Für diese Widerlegung der tatsächlichen Vermutung bestehen viele unterschiedliche Möglichkeiten.

Allgemein kann man jedoch feststellen, dass eine tatsächliche Vermutung nicht stattfindet, sobald für den Download mehrere, unterschiedliche Personen in Betracht kommen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn noch andere Personen als der Anschlussinhaber Zugriff auf den abgemahnten Internetanschluss hatten. Dies kommt etwa bei Familien, Mitbewohnern/Wohngemeinschaften/Paaren etc. in Betracht. Häufig bearbeiten wir auch Fälle, in denen eine Wohnung über Airbnb oder ähnlichen Plattformen vermietet wurde und der Anschlussinhaber zum angeblichen Tatzeitpunkt nicht zuhause war. All diese Fälle haben gemeinsam, dass der Anschlussinhaber jedenfalls nicht zwingend als Täter in Betracht kommt. Wenn dies der Fall ist, kann der Anschlussinhaber, wenn er die Abmahnung erhalten hat, dafür sorgen, dass er als Täter der Urheberrechtsverletzung ausgeschlossen wird, indem er alle weiteren Nutzer befragt. Er muss einen realistischen alternativen Geschehensverlauf darlegen. Dies gelingt meistens in den Fällen, in denen Gäste aus dem Ausland zu Besuch waren oder aber der Anschlussinhaber gar nicht zuhause war. 

Wie reagiert man auf eine Abmahnung von Frommer Legal?

In jedem Fall sollte man zunächst Ruhe bewahren. Wir raten in vielen Fällen dazu, eine sog. modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung zu formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt dabei kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass Frommer Legal Unterlassungsansprüche gerichtlich verfolgen kann. Dies ist nämlich in den meisten Fällen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Zudem kann, wenn der Sachverhalt dies hergibt, die Zahlung vollständig verweigert werden. In vielen Fällen können die geforderten Kosten aber jedenfalls erheblich nach unten verhandelt werden.

Wie kann die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte helfen?

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit über 10 Jahren bundesweit Empfänger von sog. Filesharing-Abmahnungen. Wir können Ihnen in der außergerichtlichen Abwehr genauso wie nach dem Erhalt von Mahnbescheiden oder Klagen helfen. Als Fachanwaltskanzlei sind wir auf das Urheberrecht spezialisert. Im Wege einer kostenkosen Ersteinschätzung können wir Ihnen bereits telefonisch erste Hinweise für die richtige Reaktion geben. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen, die wir vorab kommunizieren.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, können Sie uns unter kanzlei@obladen-gaessler.de per E-Mail oder telefonisch unter 022180067680 erreichen.

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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