Ticketabmahnungen durch den HSV
- 1 Minuten Lesezeit
Unsere Kanzlei wird ständig bzgl. typischer Ticketabmahnungen, insbesondere von Fußballvereinen aus der 1. und 2. Bundesliga, beauftragt.
In der letzten Zeit liegen uns vermehrt Abmahnungen der HSV Fußball AG (HSV) vor. Diese wird hierbei von der Kanzlei ALP Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.
Die angeschriebene Person habe Tickets beim HSV erworben. In der Folge musste festgestellt werden, dass die Eintrittskarten über eine nicht autorisierte Internetplattform wie viagogo zum Verkauf angeboten wurden.
Da angebotene Tickets nicht den Besuch von Heimspielen des HSV gestatten, werden durch diese Handlungen bereits etwaige Käufer über die Wertlosigkeit der Tickets getäuscht.
Durch den Abschluss des Veranstaltungsvertrages mit dem HSV habe die angeschriebene Person auch die AGB akzeptiert, welche Sie verpflichten, nicht gegen die angegebenen Verbote zu verstoßen.
Aufgrund dessen wird die angeschriebene Person zunächst aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung abzugeben. Diese beinhaltet, dass keine Tickets mehr rechtswidrig zum Verkauf angeboten werden. Zudem soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 € innerhalb von 2 Wochen an die Bevollmächtigten des HSV geleistet werden.
Zuletzt werden sodann auch die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt. Hierbei wird erfahrungsgemäß ein Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 € angesetzt, welches einem Betrag in Höhe von 1.134,55 € entspricht. Insgesamt wird somit ein Betrag von rund 1.900,00 € gefordert.
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist gerade vor dem Hintergrund der vergleichsweise hohen geforderten Zahlung stets im Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind.
Unabhängig davon bietet es sich in der Regel an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten.
Wir sind für unsere Mandanten deutschlandweit in verschiedensten Ticketabmahnungen vieler Bundesligisten tätig.
Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de mit Ihrer Telefonnummer und einer Rückrufbitte zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen.
Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.
Artikel teilen: