Trunkenheitsfahrt auf Supermarktparkplatz: Verpflichtung zur MPU bestätigt

  • 1 Minuten Lesezeit


Der Fall: In den späten Nachtstunden um 1 Uhr fuhr ein Mann mit einem Alkoholpegel von 1,63 Promille auf dem Parkplatz eines Supermarktes Auto. Dieser Vorfall resultierte in einer Geldstrafe sowie einem Fahrverbot von neun Monaten, welches später auf sechs Monate reduziert wurde. Der betroffene Fahrer legte gegen das ursprüngliche Fahrverbot Widerspruch ein, welcher zur Reduzierung führte.

Anordnung einer MPU: Trotz der Reduzierung des Fahrverbots entschied die Führerscheinbehörde, aufgrund des hohen Promillewertes eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Der Mann weigerte sich, diese Untersuchung durchzuführen, woraufhin ihm die Fahrerlaubnis sofort entzogen wurde. Er legte erneut Widerspruch ein und argumentierte, dass der Supermarktparkplatz ein Privatgelände sei und somit die Trunkenheitsfahrt dort nicht den Regelungen des öffentlichen Straßenverkehrs unterliege.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasste sich mit dem Fall und wies den Widerspruch des Fahrers zurück. Das Gericht stellte fest, dass der Parkplatz des Einkaufszentrums als öffentlicher Verkehrsraum zu betrachten ist. Es betonte, dass ein Verkehrsraum dann öffentlich ist, wenn er der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird, sei es ausdrücklich oder faktisch durch den Besitzer des Grundstücks. Da der Parkplatz eines Einkaufszentrums typischerweise für eine unbestimmte, aber allgemein definierte größere Gruppe von Personen zugänglich ist, fällt er unter diese Kategorie.

Schlussfolgerungen: Das Gericht urteilte weiter, dass die hohe Alkoholkonzentration im Blut des Fahrers berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines Fahrzeugs aufwerfe. Folglich sei die Anordnung einer MPU, unabhängig von der lokalen Zugehörigkeit des Parkplatzes, gerechtfertigt. Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung von Verkehrsregeln und der Verantwortung von Fahrzeugführern, unabhängig von der genauen Örtlichkeit ihrer Fahrt.


Als Experte für Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um den Entzug der Fahrerlaubnis und andere verkehrsrechtliche Angelegenheiten gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Antonios Teneketzis LL.M.

Beiträge zum Thema