Unfall – Anwalt ja oder nein?

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Nach dem Unfall zum Anwalt

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, den der andere Fahrer verursacht hat, können und sollten Sie unbedingt direkt einen Anwalt einschalten. 

Nicht erst selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen

Sie müssen sich nicht etwa erst selbst mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer auseinandersetzen oder diesem gar eine Frist setzen. Vielmehr dürfen Sie den Anwalt schon deshalb beauftragen, um nicht alleine der Versicherung mit einer Rechtsabteilung mit zahlreichen Volljuristen gegenüberzustehen.

Das gilt auch für Unternehmen

Dies gilt auch für Firmen. Ausnahmen bestehen allenfalls dann, wenn sie selbst eine Rechtsabteilung haben, wie etwa ein weltweit agierendes Mietwagenunternehmen oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers. Dass auch ein mittelständisches Unternehmen in einer einfach gelagerten Unfallsache einen Anwalt beauftragen darf und die Kosten zurückerhält, hat vor Kurzem das Amtsgericht Aachen in einem von uns bearbeiteten Fall bestätigt.

Die Versicherung ist in erster Linie Ihre Gegenseite

Auch sollten Sie daraus, dass sich der gegnerische Haftpflichtversicherer direkt bei Ihnen meldet und sich um Sie "kümmert", keine falschen Rückschlüsse ziehen. In Wirklichkeit kümmert er sich immer nur um die eigenen wirtschaftlichen Belange, also darum, Ihnen möglichst wenig zu zahlen. Der Plan ist es, Sie davon abzuhalten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Sie gar nicht erfahren, welche Ansprüche Ihnen in Wirklichkeit zustehen.

Von Beginn an professionell

Nur durch einen Anwalt ist gewährleistet, dass die Sache von Beginn an professionell bearbeitet wird. Eigene voreilige Angaben können nur schaden. 

Außerdem werden Sie vielleicht die "Standard-Schadenspositionen" kennen, aber nicht endgültig beurteilen können, welche Ansprüche alle in Betracht kommen. Oder kennen Sie einen Haushaltsführungsschaden? Wissen Sie um Regressansprüche aus unfallbedingter Lohnfortzahlung?

Was man am Anfang nicht macht, kann man später oftmals nicht nachholen

Insbesondere aber geht es auch darum, dass der Anwalt Sie möglichst kurz nach dem Unfall berät, wie Sie Ihre Schäden und ggf. Verletzungen zu dokumentieren haben. Wenn dies nicht geschieht, lässt sich dies später nur schwer oder oftmals gar nicht nachholen. 


Wir stehen Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.

Foto(s): https://www.verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/downloads/


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