Unfall - was nun?

  • 1 Minuten Lesezeit

Jährlich ereignen sich in Deutschland über 2 Millionen polizeilich erfasste Unfälle. Die Zahl der polizeilich nicht registrierten Unfälle dürfte um ein Vielfaches höher liegen.

Während der Schädiger das Unfallereignis lediglich seiner Kfz-Haftpflichtversicherung anzeigen muss und diese dann für ihn die Schadensregulierung übernimmt, ist der Geschädigte mit der Geltendmachung seiner Unfall- und Unfallfolgeschäden auf sich allein gestellt.

  • Regulierung eines Kfz-Schadens,
  • Begutachtung durch einen freien Sachverständigen oder Kostenvoranschlag,
  • Reparaturwürdigkeit oder wirtschaftlicher Totalschaden,
  • Nutzungsausfall/Inanspruchnahme eines Mietwagens,
  • Verdienstausfall,
  • Kosten einer Haushaltshilfe,
  • Schmerzensgeld bei Körperschäden

Wer kennt sich da noch aus?

Mit diesen und anderen Fragen sieht sich der Geschädigte plötzlich konfrontiert – er fühlt sich daher schnell überfordert, insbesondere wenn das Verschulden des Schädigers nicht eindeutig geklärt ist.

Der Geschädigte wird von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer oft in dem Glauben gelassen, die Schadensregulierung erfolge schnell und unkompliziert, die Einschaltung eines Rechtsanwalts sei nicht erforderlich.

Von solchen Aussagen sollte sich der Geschädigte aber nicht irritieren lassen. Nur ein Rechtsanwalt kann die Schadensregulierung schnell, umfassend und objektiv gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer durchsetzen. Es ist zur Vermeidung von Rechtsnachteilen geboten und entspricht auch der Selbstverständlichkeit, sich bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Anlass eines Verkehrsunfalls unabhängig von der Höhe des mutmaßlichen Schadens von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens beraten und vertreten zu lassen.

Wichtig: Die dadurch entstehenden Anwaltskosten sind von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer als Unfallfolgeschaden zu ersetzen, sofern und soweit eine Haftung besteht.

Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche behilflich, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:

Dirk Osthoff

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema