Urheberrecht: Abmahnung der Kanzlei CJCH Solicitors für Dassault Systèmes SOLIDWORKS Corporation
- 1 Minuten Lesezeit
Die Abmahner
Die Kanzlei CJCH Solicitors (Sitz in Cardiff, UK) namens und in Vertretung der Dassault Systèmes SolidWorks Corporation (Hauptsitz: Waltham, MA, USA – Niederlassung in Deutschland: Dassault Systemes Deutschland GmbH, Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München)
Vorwurf
Unseren Mandanten wird jeweils eine Urheberrechtsverletzung durch unlizenzierte Nutzung der Software SolidWorks (ein 3D-CAD-Programm) vorgeworfen.
Forderung
Gefordert wird eine Stellungnahme bezüglich der Urheberrechtsverletzung sowie Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung nach § 97 UrhG. Zudem soll eine Auskunft für die Berechnung des durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadens gemäß § 101 UrhG erteilt und die durch Rechtsanwaltsgebühren entstandenen Kosten ersetzt werden.
Unsere Einschätzung
Urheberrechtsverstöße berechtigen grundsätzlich zur Abmahnung. Auch wenn die Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors weder als Abmahnung bezeichnet werden, noch Unterlassungsansprüche geltend machen, sind sie keinesfalls harmlos. Gerichtliche Maßnahmen drohen insbesondere im Urheberrecht nach Erhalt einer Abmahnung, die nicht beachtet wird.
Unser Rat
Prüfen Sie zunächst, ob eine Urheberrechtsverletzung überhaupt erfolgt ist. Erteilen Sie vorschnell die verlangten Auskünfte, bereiten Sie den Erhalt einer handfesten Zahlungsaufforderung sowie die Einleitung weiterer gerichtlicher Maßnahmen vor. Wir raten ihnen von einem derartigen Vorgehen ohne vorherige Beratung daher dringend ab.
Wir helfen ihnen gerne bei der Einschätzung, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und beraten Sie hinsichtlich der bestmöglichen Vorgehensweisen zur Durchsetzung ihrer Rechte!
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Berechtigung der Abmahnung und einer strategischen Vorgehensweise!
Nutzen Sie daher die Möglichkeit unserer kostenlosen ersten Einschätzung. Wir stehen Ihnen individuell sowie kompetent zur Seite und zeigen Ihnen Lösungswege zur Beilegung der vorliegenden Streitsache gerne auf. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
Stand der Bearbeitung: 08/2018
Artikel teilen: