Urlaubsansprüche bei Ausscheiden aus dem Betrieb am 31.8.

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Herr O. fragt an: „Ich war bei meiner Firma seit 2007 beschäftigt. Wegen schlechter Auftragslage hat mir mein Chef zum 31.8. gekündigt. Hiergegen habe ich nicht unternommen. Wir hatten immer ein Super-Verhältnis. Jetzt bekommen wir aber wahrscheinlich schon noch Stress. Es geht um den Urlaub. Mein Chef meint, mir würde der Urlaub nur anteilig zustehen, da ich nicht das ganze Jahr gearbeitet habe. Stimmt das?"

Unsere Antwort:

„Das kommt drauf an. Wenn Ihr Urlaubsanspruch im Jahr nicht mehr war als der so genannte Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, dann stimmt das nicht. Der volle Mindesturlaub (= 24 Tage/Jahr - allerdings bei einer 6-Tages-Woche) steht Ihnen zu, wenn das Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte endet. Erhalten Sie weiteren Urlaub, beispielsweise 30 Tage im Jahr, dann kommt es auf die Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag an, je nach dem, woraus sich der erhöhte Urlaubsanspruch ergibt. Der insofern zusätzlich gewährte Urlaub kann tatsächlich gequotelt werden. Bitte schauen Sie sich hierzu nochmals die genauen Regelungen an ..."

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Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht: RA Bertram Petzoldt, 0351-21303040, b.petzoldt@kanzlei-queisser.de


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