Verkehrsrecht

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Verkehrsstrafrecht bezeichnet die Schnittstelle zwischen dem Verkehrs- und dem Strafrecht. Zum Verkehrsrecht gehören viele verschiedene Normen, die den Straßenverkehr regeln und bei Verstößen entsprechende Konsequenzen vorsehen (beispielsweise Ordnungswidrigkeiten). Das Strafgesetzbuch ahndet Unachtsamkeit im Straßenverkehr mit teilweise immensen Freiheitsstrafen.

Verkehrsstrafrecht: Die rechtliche Schnittstelle zwischen Verkehrs- und Strafrecht

Das Verkehrsstrafrecht bildet eine interdisziplinäre Schnittstelle zwischen Verkehrsrecht und Strafrecht. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich mit strafrechtlichen Folgen verkehrswidrigen Verhaltens auf öffentlichen Straßen befassen. Während das Verkehrsrecht primär die Regeln des Straßenverkehrs festlegt und deren Einhaltung durch Ordnungswidrigkeiten sanktioniert, adressiert das Strafrecht schwerwiegendere Verstöße, die mitunter erhebliche strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Freiheitsstrafen, nach sich ziehen können.

Häufige Delikte im Bereich des Verkehrsstrafrechts

Im Folgenden werden zentrale Straftatbestände, die im Kontext des Straßenverkehrs häufig zur Anwendung kommen, detailliert dargestellt:

  1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Dieses Delikt, umgangssprachlich oft als Fahrerflucht bezeichnet, wird begangen, wenn sich eine beteiligte Person nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung ihrer Person, ihres Fahrzeugs und der Art ihrer Beteiligung zu ermöglichen.

  2. Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Dieser Tatbestand erfasst die fahrlässige Verursachung des Todes einer anderen Person durch eine Verkehrshandlung.

  3. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Hierbei wird jemand durch fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr körperlich verletzt.

  4. Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB): Eine Nötigung liegt vor, wenn beispielsweise durch aggressives Fahrverhalten, wie dichtes Auffahren, andere Verkehrsteilnehmer zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden.

  5. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB): Diese Vorschrift ahndet Handlungen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, etwa das Werfen von Gegenständen auf die Fahrbahn.

  6. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Hierunter fällt das Verursachen einer konkreten Gefahr für andere durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten.

  7. Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB): Diese Norm wurde speziell eingeführt, um illegale Straßenrennen zu sanktionieren.

  8. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Dieser Paragraph stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unter Strafe.

  9. Vollrausch (§ 323a StGB): Hier wird bestraft, wer sich in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Straftat begeht.

  10. Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB): Dieses Delikt betrifft Personen, die nach einem Unfall keine Hilfe leisten, obwohl dies erforderlich und zumutbar wäre.

  11. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Das Führen eines Fahrzeugs ohne die notwendige Fahrerlaubnis fällt ebenfalls unter strafrechtliche Verfolgung.

  12. Fahren ohne Pflichtversicherung (§ 6 PflVersG): Dies bezieht sich auf das Betreiben eines Kraftfahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen kommen häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie das Fahrverbot hinzu. Daraus folgen für den Einzelnen teils berufliche Konsequenzen, die es zu verhindern gilt. Kontaktieren Sie uns möglichst rechtzeitig, um Ihre Rechte zu wahren. Idealerweise wird das Verfahren gegen oder ohne eine Geldauflage eingestellt.


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