Verkehrsunfall nach Fahrspurwechsel

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 Auffahrunfall nach Fahrspurwechsel; Wer haftet nun?!

Allgemein:

Welcher Autofahrer kennt nicht die folgende Situation? Man fährt mit dem Auto auf einer Straße mit zwei Fahrspuren in eine Richtung. Man hält den erforderlichen Abstand zum „Vordermann“ ein. Plötzlich „quetscht“ sich der Fahrer eines anderen Autos mit seinem Fahrzeug von der parallel laufenden Spur in die Lücke, die zuvor gerade so für den eigenen Mindestabstand zum vorfahrenden Fahrzeug ausgereicht hatte. Mit anderen Worten der eigene Abstand zu dem neu einscherenden Fahrzeug beträgt in dieser Sekunde so gut wie „null“. In dieser Situation kommt es oft dazu, dass der neu Einscherende noch zusätzlich bremsen muss, um nicht dem vorfahrenden Fahrzeug aufzufahren.

Um einen Unfall zu vermeiden, muss man somit schnellstmöglich selbst bremsen, um den Mindestsicherheitsabstand zum (neuen) „Vordermann“ wiederherzustellen, bzw. um dem einscherenden Fahrzeug nicht selbst „in den Kofferraum zu fahren“. Dabei hofft man, dass der rückwärtige Verkehr so geistesgegenwärtig ist, auch zu Bremsen.

Aber was ist eigentlich, wenn einer der Beteiligten nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und es zu einem Verkehrsunfall kommt? Wer muss was beweisen? Und wer haftet im Endeffekt?

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