Vermieter muss nicht für seine Mieter haften

  • 1 Minute Lesezeit
Wenn der Mieter Schäden bei Dritten verursacht, muss der Vermieter dafür in der Regel nicht aufkommen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 26/05).
Im aktuellen Fall eines Mieters hatte es in der Wohnung gebrannt. Der entstandene Ruß verschmutzte das Nachbarhaus. Dessen Eigentümer verklagte nun den Vermieter. Die Richter wiesen die Klage ab. Ein solcher Anspruch setze voraus, dass der Vermieter als Störer zu qualifizieren sei. Als Brandursache kam hier jedoch nur ein Handeln des Mieters in Frage. Der Vermieter müsse für eine fahrlässige Brandstiftung seines Mieters nicht einstehen.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema