VTB Bank (Europe) - institutionelle Anleger und Gemeinden nicht abgesichert

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Anders als private Anleger sind institutionelle Anleger und Gemeinden im Falle der Insolvenz einer Bank nicht abgesichert. Wenn aber ein Kreditinstitut unter Beobachtung der BaFin und der Bundesbank steht und keine Einlagen annehmen darf, müssen sich institutionelle Anleger und Gemeinden fragen, ob man nicht handeln sollte. 

1. VTB Bank (Europe) SE unter Beobachtung und mit Einlagenverbot

Auch wenn darüber auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nichts zu finden ist, steht die VTB Bank (Europe) SE unter deren Beobachtung und der Beobachtung durch die Bundesbank. Es ist ihr verboten, neue Einlagen anzunehmen. 

Damit handelt es sich um eine Maßnahme nach dem Kreditwesengesetz (KWG) welches es ermöglicht, die Geschäfte einer Bank im Falle einer "Gefahr" für das Kreditinstitut zu steuern und zu kontrollieren. Einzelheiten hierzu haben wir in einem gesonderten Artikel veröffentlicht, den Sie hier nachlesen können: 

VTB Bank (Europe) SE von Sanktionen im Ukraine-Konflikt betroffen? Kunden sollten Moratorium zuvorkommen! (anwalt.de) 

2. Überweisungsprobleme und Bearbeitungsrückstau

In den letzten Wochen ist es bei Überweisungen von der VTB Bank (Europe) SE zu anderen Referenzbanken zu Problemen gekommen. Zwar beruhten diese darauf, dass Banken teilweise die Überweisungen nicht akzeptiert haben. Gleichwohl hat die VTB Bank (Europe) SE die telefonische Erreichbarkeit eingestellt und befindet sich bei der Bearbeitung für Kundenaufträge im mehrtägigen Bearbeitungsrückstand. 

Inzwischen konnten einige Mandanten von mir mit meiner Hilfe diese Probleme lösen. Aber noch immer wurden Zahlungen von andern Banken nicht angenommen. 

3. Auch institutionelle Anleger und Partner haben Probleme

Inzwischen haben sich auch mehrere Unternehmen gemeldet, die ebenfalls Probleme mit der VTB Bank (Europe) SE haben. Dies betrifft sowohl Zahlungsabwicklungen, als auch Probleme mit Fremdwährungen. Einen wirklichen Grund für diese Probleme habe ich bis jetzt noch nicht bekommen. Die Unternehmen berichten übereinstimmend, dass die Bank einfach nicht reagiere. Das geht natürlich nicht, insbesondere dann nicht, wenn es sich um entsprechend hohe Beträge handelt. 

4. Keine Absicherung über die gesetzliche und freiwillige Absicherung der Banken 

Im Gegensatz zu PrivatanlegerInnen sind institutionelle Anleger und insbesondere auch Gemeinden nicht über das zweistufige Absicherungssystem im Falle einer Insolvenz einer Bank abgesichert. Das mussten viele Kommunen auch im Falle der Insolvenz der Greensill Bank im letzten Jahr feststellen. 

Dann bleibt dann nur der Weg über die Forderungsanmeldung oder über einen Schadensersatz. Die Forderungsanmeldung führt in der Regel nur zu einer "Insolvenzquote" und der Anspruch auf Schadensersatz wird in aller Regel erst durchprozessiert werden. Ob die  Voraussetzungen gegen ein Beratungsunternehmen, was z.B. den Kämmerer einer Stadt oder Gemeinde beraten hat, gegeben sind, muss dann zunächst im Einzelfall geprüft werden. 

Anhaltspunkte könnten z.B. sein, dass die BaFin bereits im letzten Jahr Sonderanordnungen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung gegen die VTB Bank (Europe) SE verhängt hat, auf die hätte hingewiesen werden können und müssen. 

Auf diese zwei Wege sollte man sich aber nicht nur verlassen, insbesondere dann, wenn jetzt noch ein Handeln möglich ist. 

5. Handlungsoptionen prüfen lassen

Ich habe bereits mehrere Anfragen von professionellen, teilweise ausländischen Vertragspartnern der VTB Bank (Europe) SE wegen Vertragsverletzungen. Die Fälle sind immer anders, aber grundsätzlich nicht neu. 

M.E. sollte man jetzt jedenfalls alle Möglichkeiten nutzen, um im Falle eines Falles nicht nur auf die unter Ziffer 4. gezeigten Wege angewiesen zu sein. Welche das in Ihrem konkreten Fall sind, können wir gern besprechen. Im Moment ist ein Handeln jedenfalls noch möglich. 

Gern können Sie mich zu einer kostenlosen Erstbewertung kontaktieren. Dazu können Sie mich anrufen, Sie nutzen das unten stehende Kontaktformular oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Die Erstbewertung ist in jedem Fall kostenlos und kann manchmal schon helfen. 


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