VW-Abgasskandal: Besser Autokredit widerrufen als auf Schadensersatz klagen

  • 2 Minuten Lesezeit

Autofahrer, die mit ihrem Fahrzeug vom VW-Abgasskandal betroffen sind und ihr Fahrzeug finanziert haben, stehen in Bezug auf das Vorgehen gegen VW häufig vor der Qual der Wahl:

Zum einen könnte im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die mit dem Autokauf verbundene Autofinanzierung auch noch Jahre nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist widerrufen werden. Zum anderen könnte versucht werden, Schadensersatz von VW zu erhalten.

MyRight verliert mit Schadensersatzklage vor dem Landgericht Braunschweig

Wie kürzlich bekannt wurde, hat der Rechtsdienstleister MyRight mit seiner Schadensersatzklage für einen VW-Kunden vor dem Landgericht Braunschweig eine Niederlage erlitten – und auch sonst ist die Rechtsprechung in Bezug auf einen Schadensersatzanspruch infolge des VW-Abgasskandals sehr uneinheitlich an verschiedenen Landgerichten.

Chance des Widerrufsjokers nutzen

Wenn Sie Ihr Auto finanziert haben, bietet es sich aus diesem Grund an, zu überprüfen, inwieweit Sie sich durch einen nachträglichen Widerruf von Ihrem Auto lösen können. Häufig handelt es sich bei der Autofinanzierung sowie dem Autokauf um ein verbundenes Geschäft. Dies hat zur Folge, dass mit einem Widerruf der Autofinanzierung auch das verbundene Geschäft des Autokaufs rückabzuwickeln ist.

Hierbei kommt der Widerrufsjoker ins Spiel: Hat Sie Ihre Autobank nämlich nicht ordnungsgemäß über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert, so können Sie auch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist ihren Vertrag noch widerrufen. Konkret bedeutet dies für Sie bei einem wirksamen Widerruf:

  1. Sie erhalten Ihre geleistete Anzahlung sowie sämtliche Tilgungsraten zurück.
  2. Sie geben Ihr gebrauchtes (evtl. gar unfallbeschädigtes) Auto an die Autobank zurück.
  3. Lediglich die meist sehr geringen Finanzierungszinsen darf die Autobank behalten.

Besonders interessant ist ein Widerruf bei Verträgen, die Sie ab dem 13.06.2014 geschlossen haben: Ist hier nämlich die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, ist für die mitunter jahrelange Nutzung des Autos nicht einmal eine Nutzungsentschädigung geschuldet. Aber auch wenn Ihr Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen wurde, ist die an die Autobank zu zahlende Nutzungsentschädigung deutlich geringer, als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust.

Sprechen Sie uns gern unverbindlich an, damit wir Ihre ganz individuelle Situation kostenfrei im Rahmen einer anwaltlichen Ersteinschätzung prüfen können!

Jetzt neu: Rückabwicklung Ihrer Autofinanzierung ohne Kostenrisiko für Sie möglich

Nach einer Studie des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer würden mehr als 2/3 der Befragten aus Angst vor unüberschaubaren Kosten auf die Geltendmachung ihrer Rechte verzichten. Diese Angst möchten wir Ihnen nehmen!

Durch Zusammenarbeit mit einem von uns komplett unabhängigen Unternehmen können wir sicherstellen, dass für Sie selbst im Fall einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung keinerlei Kostenrisiko entsteht. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, trägt das Unternehmen Ihre Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag; sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche den Widerruf eines Autokredites abdeckt, stellt Sie das Unternehmen von sämtlichen anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten, etc.) frei. Lediglich im Erfolgsfall erhält das Unternehmen eine Erfolgsbeteiligung an dem für Sie erzielten Mehrwert.

Sprechen Sie uns auch diesbezüglich gerne an, wenn Sie weitere Informationen wünschen!


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