VW-Abgasskandal: wo und wie klagen?

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Ansprüche aus Abgasskandal: wo muss geklagt werden? 

Wenn der Käufer eines Pkw gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines Sachmangels (hier: manipulierte Abgasmessung) geltend macht und gleichzeitig gegen den Hersteller (hier: VW) Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend macht, können Verkäufer und Hersteller als sogenannte Streitgenossen – und damit gemeinschaftlich – verklagt werden. Zuständig ist also dasselbe Gericht. 

Dies entschied der BGH in seinem Beschluss vom 6.6.18 (A.Z.: X ARZ 303/18). Viele Geschädigte aus dem VW-Abgasskandal, der sich ja längst nicht mehr nur auf VW beschränkt, wird dies freuen. Wird doch so die Rechtedurchsetzung erheblich erleichtert. 

Vorliegend hatte der in Dillingen wohnende Kläger gegen die Beklagte zu 1.), eine in Aalen ansässige Kfz-Händlerin, die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Dieselfahrzeug der Marke VW geltend gemacht und gegenüber der bekanntlich in Wolfsburg ansässigen Beklagten zu 2.), eben der Volkswagen/VW AG, als Herstellerin die Feststellung der Einstandspflicht für aus der Beschaffenheit der Abgaseinrichtungen des Fahrzeuges resultierende Schäden gefordert. Die Klägerin hat beide Beklagten vor dem Landgericht Ellwangen verklagt. Dies durfte sie auch, wie der BGH zur Freude vieler Geschädigten nun klarstellte. 

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Weitere Infos finden Sie auf:

http://www.ra-hartmann.de/vw-abgasskandal-wo-muss-geklagt-werden-dr.-hartmann-partner.html



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