VW-Skandal und Schadensersatz

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VW bleibt sich leider treu. Die verfälschten Abgaswerte um den Stickoxidausstoß sind aufgedeckt – führen aber nicht zur Demut und Einsicht. Von Schadenswiedergutmachung ist man bei VW weit entfernt. Die Kunden werden vertröstet. Dabei spielt auch ein Teil der Presse mit. Man will ersichtlich seinen Anzeigekunden nicht verärgern. Dann schon lieber den Verbraucher. Selbst bei den Rechtsschutzversicherungen stößt man unter Umständen auf taube Ohren. Es soll doch bald etwas geschehen. Eine Anspruchsgrundlage wird kühn geleugnet.

Dabei ist alles ganz einfach:

Lug und Trug – sprich Betrug § 263 StGB – führt zum Schadensersatzanspruch gem. § 823 II BGB!

Natürlich kaufte Mann/Frau seinen Diesel auch der Umwelt zuliebe. Die niedrigen Abgaswerte führten zur Akzeptanz und beruhigten das schlechte Gewissen. Der Tiguan verkaufte sich wie geschnitten Brot.

Wer jetzt versucht, seinen Schummel-VW zu verkaufen, wird sein blaues Wunder erleben. VW tüftelt schließlich noch an der beabsichtigten Korrektur der verwendeten Trick-Software.

Aus diesen und weiteren Gründen empfiehlt sich die sofortige Klage bei dem Landgericht Braunschweig auf Schadensersatz in Form der Minderung des Kaufpreises um 30% gegen die VW AG! Soll Herr Winterkorn als Zeuge die Abläufe und Arbeiterprozesse unter Eid im Einzelnen bekunden ... am Ausgang des Verfahrens dürfte dann kein Zweifel mehr bestehen!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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