Waldorf-Frommer-Abmahnung? Ich helfe Ihnen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie Film- oder Musikdateien über eine Internet-Tauschbörse zum Download angeboten haben? Sie haben vielleicht sogar gleich mehrere Abmahnungen erhalten?

Oder geht es vielleicht um eine Bilddatei?

Sie sind nicht alleine!

1. Wer ist Waldorf Frommer?

Jährlich werden tausende Abmahnungen durch die Münchner Kanzlei versendet. Die Kanzlei mahnt Anschlussinhaber wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen ab. Der Inhalt der Schreiben ist meist identisch.

2. Wen vertritt Waldorf Frommer?

Waldorf Frommer vertritt zahlreiche Riesen der Unterhaltungsbranche. Darunter:

  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Getty Images International
  • Constantin Film Verleih
  • Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft
  • Corbis GmbH
  • Universum Film GmbH
  • StockFood GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH

3. Welche Werke werden abgemahnt?

Abgemahnt werden zahlreiche Filme, TV Serien, Musikalben und Bilddateien.

Aktuell werden folgende Werke abgemahnt:

Bei den Serien:

  • „2 Broke Girls“
  • „Better Call Saul“
  • „Gotham“
  • „Homeland“
  • „New Girl“
  • „Modern Family“
  • „Sleepy Hollow“
  • „The Big Bang Theory“
  • „Two and a half Men”
  • „Vampire Diaries“
  • „Supergirl“
  • „Family Guy“
  • „Empire“

Filme:

  • „Hobbit“
  • „Vacation, wir sind die Griswolds“
  • „Birdman“
  • „Fack Ju Göthe“
  • „Grand Budapest Hotel“
  • „Interstellar“
  • „Kill the Boss“
  • „San Andreas“
  • „The Revenant“
  • „Transporter“
  • „Tammy“
  • „Run all night“
  • Planet der Affen“
  • „Honig im Kopf“
  • „Die Tribute von Panem“
  • „Edge of Tomorrow“

Sowie zahlreiche weitere Musiktitel, -alben, und Bilddateien.

4. Warum werden Sie abgemahnt?

Zunächst wird in den Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer dargelegt, welcher Sachverhalt der Abmahnung zu Grunde liegt. Auf der ersten Seite finden Sie grundsätzlich den Rechteinhaber, den Waldorf Frommer vertritt, sowie das Werk für welchen der Rechteinhaber berechtigt ist Ansprüche geltend zu machen. Sodann folgt Datum und Uhrzeit des angeblichen Urheberrechtverstoßes, sowie die Benennung der Tauschbörse über welche diese erfolgt sein soll.

5. Kann ich überprüfen, ob mir die angegebene IP-Adresse tatsächlich zugeordnet war?

Den Abmahnern ist zunächst per Beschluss gestattet, die Anschlussinhaberdaten direkt beim Provider abzufragen. Nun sollte man meinen, dass man selbst auch einfach beim Provider anfragen könne und so seine IP Adresse herausbekommen könne, um dann darlegen zu können, dass man überhaupt kein Filesharing betrieben hat.

Allerdings speichern die Provider die Daten nur für kurze Zeit. Das heißt, dass die Daten nach Erhalt der Abmahnung meist schon bei den Providern nicht mehr vorhanden sind.

Eine Lösung kann hier die Vorlage sog. Logdateien sein, die man sich von seinem Router per Mail zuschicken lassen kann. Hierzu sei allerdings angemerkt, dass der Beweiswert solcher Dateien unter Umständen geringer zu bewerten ist. Ein Indiz für die eigene Unschuld, vor allen Dingen bei Hinzutreten weiterer Umstände, sind die Dateien allemal.

6. Wie können Sie sich wehren?

Im weiteren Verlauf des Schreibens werden sodann pauschalisierte Aussagen zur Haftung des Anschlussinhabers getroffen. Sie bekommen die rechtlichen Konsequenzen im Detail dargelegt, dass Sie haften und nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben müssen, den entstandenen Schaden ersetzen müssen und obendrein auch noch Aufwendungsersatz leisten müssen. Das Ganze läppert sich und so kommen Summen im oberen dreistelligen Bereich zusammen.

7. Haften Sie wirklich?

Zunächst muss zwischen Täter- und Störerhaftung unterschieden werden. Als Täter kommen Sie grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Als Störer können Sie dann haften, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter eine Urheberrechtsverletzung über Ihren Anschluss begangen hat. Allerdings gilt: Auch als Störer haften Sie nicht grundsätzlich und es gibt Möglichkeiten sich von der Haftung frei zu zeichnen.

8. Fazit

Ob Sie haften, ist stets eine Frage des Einzelfalls und sollte von einer erfahrenen Anwältin genau geprüft werden.

Allerdings gibt es ein paar Regeln, die es zu beachten gibt:

  • Ignorieren Sie Abmahnungen nicht. Waldorf Frommer könnte ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirken, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
  • Zahlen Sie nicht voreilig.

Sie brauchen Unterstützung? Ich berate Sie gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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