Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Serie „Containment“ | Bundesweite Hilfe

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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Tauschbörsenangebot der US-Serie „Containment“

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten, in der man Ihnen vorwirft, eine oder mehrere Folgen der Serie „Containment“ im Internet angeboten zu haben? Der Rechteinhaber fordert Sie auf, seine Anwaltskosten sowie einen Schadenersatz zu bezahlen? Zentrale Forderung ist allerdings die Abgabe einer strafgesicherten Unterlassungserklärung. Was tun? Lesen Sie hier, welche Chancen Sie mit einer anwaltlichen Verteidigung haben.

Jemand hat die Serie „Containment“ angeboten!

Gehen Sie davon aus, dass die Vorwürfe zunächst dem Grunde nach, nämlich dass tatsächlich die Serienfolge/n über Ihren Anschluss angeboten wurden, zutreffend sind. Eine ganz andere Frage ist, ob Sie als Anschlussinhaber auch hierfür haftbar gemacht werden können.

Die Mitnutzer des Internetanschlusses, insbesondere Kinder, Mitbewohner, Nachbarn oder Gäste, geben nach Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung oft ungerne zu, dass sie für den Upload der Datei verantwortlich sind, sondern leugnen gerne, Tauschbörsen genutzt zu haben. Auch Ausreden ausländischer Gäste oder Mitbürger wie „ich habe nicht gewusst, dass es in Deutschland bestraft wird“ hilft leider nicht über deren eigene Verantwortlichkeit hinweg.

Verteidigungsmöglichkeiten bei Mitnutzern

Immer dann, wenn andere Personen die Serienfolge von „Contaiment“ angeboten haben, entfällt sofort der Schadenersatzbetrag. Dann ist die Frage, ob der Anschlussinhaber selbst als sog. Störer (verringerte Haftung) für den Täter mitverantwortlich gemacht werden kann. Der Bundesgerichtshof hat hier bereits in mehreren Urteilen Richtlinien entworfen. Z. B. kann die Haftung insbesondere im Familienverbund oder bei volljährigen Tätern entfallen. Dies muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Es gibt keinen Standardfall bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung

Man liest oft – falsch – der Anschlussinhaber hafte immer oder müsse immer eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben. Das ist rechtlich und tatsächlich falsch. Denn genauso wenig haftet man bei einem Autounfall. Von Fall zu Fall ist stets die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers zu prüfen. Dies kann man als Abgemahnter jedoch nicht selbst, da das Filesharing-Recht sehr kompliziert ist. Es verwundert immer wieder, dass Abgemahnte meinen, sich selbst verteidigen zu können und erwarten, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte nach Erhalt eines lapidaren, laienhaften Schreibens sofort auf alle Ansprüche verzichten.

Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Vorsicht ist vor allem bei der beigefügten Unterlassungserklärung geboten. Diese sollte nicht ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden. In vielen Fällen haften die von Waldorf Frommer Abgemahnten nämlich überhaupt nicht. Wer die in der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet, der schwächt seine oft noch gute Ausgangslage und verpflichtet sich lebenslang, eine Vertragsstrafe, die in der Regel bei € 5.000,00 liegt, bei einem zukünftigen Upload von „Containment“ zu bezahlen.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen der Serie „Containment“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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