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Waldorf-Frommer-Abmahnung wg. Filesharing | „Dido Elizabeth Belle“

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Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt Waldorf Frommer derzeit für den Film „Dido Elizabeth Belle“ ab.

Womöglich hat es auch Sie getroffen? Derzeit verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen. Der Vorwurf: Angebliche Urheberrechtsverstöße bezüglich des Historienfilms „Dido Elizabeth Belle“ aus dem Jahre 2013. Sollten Sie unter den Betroffenen sein, heißt es vor allem: Ruhe bewahren und anwaltliche Beratung einholen. Oft sprechen sehr gute Gründe dafür, eine Abmahnung nicht einfach so hinzunehmen, sondern sich zu wehren.

Was bedeutet eine Abmahnung für mich?

Abmahnungen werden im Urheber- und Wettbewerbsrecht gerne und häufig von Rechteinhabern genutzt, um angebliche – oder auch tatsächliche – Rechtsverletzungen zu verfolgen. Dieses Mittel ist für den Berechtigten deshalb interessant, weil es ohne die Einschaltung eines Gerichts auskommt. Rechtsstreite können so häufig schneller und kostengünstiger erledigt werden. Die Empfänger einer solchen Abmahnung sind in der Regel zunächst schockiert, sobald sie das Schreiben lesen – vor allem, wenn es mit dem eindrucksvollen Briefkopf einer Anwaltskanzlei versehen ist. Allerdings zeigt die Erfahrung: In vielen Fällen sind die Ansprüche nicht, oder jedenfalls nicht in der geltend gemachten Art und Höhe, berechtigt.

Regelmäßig verfolgt der Abmahnende die Erfüllung von drei Ansprüchen:

1. Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die Unterlassungserklärung soll verhindern, dass es erneut zu Rechtsverletzungen durch den Abgemahnten kommt. Die Abgabe soll meist innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Diese Frist ist oft recht kurz bemessen – aber keine Sorge: Als Spezialist auf dem Gebiet des Urheberrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und unkompliziert helfen. Kontaktieren Sie mich nach Erhalt einer Abmahnung schnellstmöglich, damit wir eine Lösung für Ihren Fall finden.

2. Außerdem verlangt der Rechteinhaber regelmäßig Schadensersatz für die angebliche Verletzung seiner Rechte. Die geltend gemachte Forderung ist – sofern sie überhaupt berechtigt ist – oft zu hoch. Sprechen Sie mich an – ich prüfe Ihre Abmahnung. Verlassen Sie sich auf meine Erfahrung und mein Fachwissen als Anwalt auf dem Gebiet des Medienrechts und Internetrechts.

3. Schließlich soll der Abgemahnte dem Rechteinhaber die Anwaltskosten für das Abmahnschreiben ersetzen. Auch hier gilt: Ist die Abmahnung unberechtigt, dann müssen Sie selbstverständlich keine Kosten tragen! Und auch für den Fall, dass die Abmahnungen nur zum Teil berechtigt oder die geltend gemachten Forderungen zu hoch sind, sind die verlangten Kosten genau zu prüfen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

Wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für den Film „Dido Elizabeth Belle“ erhalten haben, ist zunächst ganz wichtig: Unterzeichen Sie die Unterlassungserklärung nicht! Im schlimmsten Fall akzeptieren Sie mit Unterzeichnung die geltend gemachten Forderungen und müssen die Beträge zahlen.

Besser ist: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Ich vertrete bundesweit Mandanten bei Abmahnungen und bin gerne auch für Sie da. Das Wichtige:

Die Erstberatung ist für sie kostenlos!

Am Telefon besprechen wir Ihren Fall und ich berate Sie über das weitere Vorgehen. Glauben Sie mir: Eine fundierte juristische Beratung kann Ihnen viel Geld und Nerven sparen.

Rufen Sie uns an.

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Urheberrecht und Internetrecht bin ich Ihr Ansprechpartner!

Ihre Kanzlei Brehm


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