Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

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Ein Erbvertrag wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn ein Erblasser sich zu Lebzeiten dazu verpflichten möchte, dem Vertragspartner sein Erbe oder einen Teil des Erbes zukommen zu lassen. Damit verzichtet der Erblasser freiwillig auf die Möglichkeit, seine Meinung ohne Übereinstimmung des zukünftigen Erben zu ändern, denn die Verpflichtung ist unwiderruflich, was in bestimmten Situationen erwünscht sein kann, wie z.B. bei Lebenspartnern, die nicht in einer gesetzlich eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Diese haben gemäß der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf einen Erbteil, so dass ein Erbvertrag zugunsten des nichtehelichen Partners das ausgleicht. Es geschieht häufig, dass die Partner einen Erbvertrag abschließen, der im Todesfall den jeweils anderen zum Erben erklärt (vgl. Berliner Testament bei Eheleuten).

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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