Warnung vor GID Gewerbeinformationsdienst UG Wiesbaden und ihrgewerbeportal.de

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Mit der GID Gewerbeinformationsdienst UG, Weidenbornstraße 8a, 65189 Wiesbaden und ihrem Geschäftsführer Ivan Koltai hat die Branche der Abofallenbetreiber einen weiteren Mitspieler hinzugewonnen. Diesmal bedient man sich der seit vielen Jahren sehr beliebten Masche des Trickformulars, um dadurch Gewerbetreibende und Freiberufler in ganz Deutschland in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken.

Wer ist die GID Gewerbeinformationsdienst UG

Die GID Gewerbeinformationsdienst UG ist erst im März 2019 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingetragen worden. Als Geschäftsgegenstand ist die Planung und die Entwicklung von Marketingkonzepten, die Erstellung von Webseiten, der Vertrieb von Online-Branchenregistern und die Softwareberatung in das Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert Ivan Koltai, der uns bislang im Zusammenhang mit Abofallen noch nicht bekannt war.

Die Masche der GID Gewerbeinformationsdienst UG

Die GID Gewerbeinformationsdienst UG versendet deutschlandweit Trickformulare, die mit Gewerbedatenregistrierung und „Gewerbeinformationsdienst – Registrierung gewerblicher Einträge“ überschrieben sind. Von der Aufmachung ähnelt das Formular sehr dem Trickformular der Büro für Gewerberegistrierung UG, über die wir hier bereits berichtet haben:

Büro für Gewerberegistrierung UG

In den Trickformular wird ausgeführt, dass der Gewerbeinformationsdienst ausschließlich vollständig und aktuelle Gewerbedaten auf seiner Homepage akzeptiert. Um den einwandfreien Eintrag des Unternehmens zu gewährleisten, sollen die Daten des Texteintrags ergänzt und das unterschriebene Formular zurückgesendet werden. Auf der linken Seite des Formulars sind dann einige Voreintragungen, die von dem Empfänger des Formulars idealerweise ergänzt werden sollen. Darunter befinden sich dann in Fettdruck noch Hinweise, dass die Rückrückantwort per Fax erfolgen soll und die Daten nochmals auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollen. Ebenfalls wird fett und unterstrichen wie folgt ausgeführt:

„BITTE ÜBERPRÜFEN SIE NOCHMALS DIE DATEN AUF IHRE RICHTIGKEIT!“

Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Empfänger möglichst davon abgehalten wird, den Verdacht einer Kostenpflicht des Formulars der GID Gewerbeinformationsdienst UG zu schöpfen.

Die Kostenfalle der GID Gewerbeinformationsdienst UG

Im täglichen Poststress übersehen zahlreiche Betroffene dann den auf der rechten Seite im Kleindruck aufgeführten Hinweis, dass mit Unterschrift ein Betrag von 598 € jährlich fällig wird. Unterschreibt man das Trickformular und sendet dieses zurück, schnappt die Abofalle zu. Das Zustandekommen des Vertrages wird auf der Website ihrgewerbeprotal.de wie folgt beschrieben:

„Die Eintragung in das gewerbliche Internetportal www.ihrgewerbeportal.de erfolgt gemäß Auftragserteilung, welche in der Zusendung des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots an den GID-Gewerbeinformationsdienst UG (haftungsbeschränkt) liegt. Das Angebot ist privatschriftlicher Natur und Behörden – sowie Kammerunabhängig. Der erwünschte Leistungsumfang ergibt sich aus den Eintragungen und/oder Änderungen, welche vom Auftraggeber im Angebot vorgenommen wurden, sowie aus Ziffer 3 dieser AGB und der Leistungsbeschreibung, welche unter www.ihrgewerbeportal.de zu finden ist.

Durch seine Unterschrift und Rücksendung des Formulars bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit und Aktualität der aufzunehmenden Daten sowie zur Erteilung des Auftrags berechtigt zu sein. Der Vertrag kommt zustande, sobald die GID-Gewerbeinformationsdienst UG (haftungsbeschränkt) dem Auftraggeber mit der ersten Kostenrechnung die Auftragsbestätigung übersendet.“

Gefährlich wird es dann, wenn man die Laufzeit betrachtet. Denn dazu heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

„Der Eintragungsauftrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Er verlängert sich jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der gerade aktiven Vertragslaufzeit gekündigt wird. Kündigungen haben fristgerecht und in schriftlicher Form zu erfolgen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“

Wer also zahlt, um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen, wird sich wundern, wenn die Rechnung für das nächste Jahr erfolgt.

Auch unter dem Punkt „Kosten“ halten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vor:

„Die Kosten für die Eintragung und Veröffentlichung der Daten beträgt für den „Texteintrag“ monatlich 49,83 Euro brutto. Die jeweiligen Kosten werden durch Rechnungslegung für ein Jahr im Voraus fällig. Die Jahreskosten belaufen sich danach im Falle eines „Texteintrag“ auf 598,00 Euro brutto und für die gesamte zweijährige Mindestlaufzeit auf 1196,00 Euro brutto. Sämtliche vorgenannten Preise beinhalten bereits die aktuell gültige deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung und sodann jeweils zu Beginn jedes weiteren Jahres zu dem die Eintragung bestehen bleibt, d. h. nicht von einer der Parteien gemäß diesen AGB gekündigt wird.“

Rechnung und Mahnung der GID Gewerbeinformationsdienst UG

Unmittelbar nach Rücksendung des unterschriebenen Trickformulars erfolgt die Rechnungsstellung. Den meisten Betroffenen wird erst dann bewusst, dass sie etwas unterschrieben haben, ohne die versteckte Zahlungsklausel entdeckt zu haben. Gewöhnlich setzen Abofallenbetreiber wie die GID Gewerbeinformationsdienst UG nur eine kurze Zahlungsfrist, um danach unverzüglich eine Mahnung zu versenden. Auch die Einschaltung von Inkassounternehmen oder mit der Mahnung beauftragte Rechtsanwalt Kanzleien gehört zur Eskalationsspirale solcher Unternehmen. Viel zu viele Betroffene leisten vorschnell Zahlung, ohne vorher überprüft zu haben, ob und wie ein etwaiger Vertragsschluss zustande gekommen ist.

Kanzler Kern Kaiser Rechtsanwälte betreiben Inkasso für GID Gewerbeinformationsdienst UG

Die Kanzlei Kanzler Kern Kaiser aus Bad Kreuznach meldet sich für die GID Gewerbeinformationsdienst UG. Rechtsanwalt Kristof Mades führt in seinem Forderungsschreiben aus, inwiefern hier ein ordnungsgemäßer Vertrag zustande gekommen sein soll. Die Kanzlei Kanzler Kern Kaiser setzt schließlich eine Zahlungsfrist und fordert zudem zur Zahlung angeblich entstandener Verzugskosten auf. 

Abwehr der Forderungen der GID Gewerbeinformationsdienst UG

Forderungen der GID Gewerbeinformationsdienst UG, die nach der oben beschriebenen Masche zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, die durch Trickformulare getäuscht wurden und sich horrenden Rechnungen ausgesetzt gesehen haben. Fühlen Sie sich durch ein Trickformular arglistig getäuscht? Gerne prüfen wir den Vorgang und beraten Sie zu den Abwehrmöglichkeiten.

Weiterführende Informationen halten wir auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/gid-gewerbeinformationsdienst-ug-ihrgewerbeportal


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