Warnung vor WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken

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WAP Mediendienst und ihr Geschäftsführer Semih Emre Serinken, Hauptstraße 75, 73061 Eberbach an der Fils, gehen derzeit mit einer kombinierten Masche aus Telefonanrufen und Zusendung von Trickformularen bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern auf Kundenfang. 

Ziel ist der Abschluss eines längerfristigen kostenpflichtigen Vertrages. Diese Vorgehensweise hat sich in den letzten Jahren äußerster Beliebtheit erfreut und scheint entsprechend erfolgreich zu sein.

Über WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken

In der Branche ist es üblich, sich eines Kunstnamens zu bedienen, der möglichst unverfänglich klingt. In diesem Fall lautet der Kunstname WAP Mediendienst. Dieser Name klingt jedenfalls so, als ob er irgend einen Mehrwert bringen könnte, was wir jedoch stark bezweifeln. Das ergibt sich übrigens auch aus den dort aufgeführten AGB, aus deren Leistungsbeschreibung nicht wirklich ein Mehrwehrt zu entnehmen ist. Dort heißt es nämlich:

„Die Firma WAP-Mediendienst verpflichtet sich, die von dem Auftraggeber auf dem Bestellformular erteilten Aufträge nach bestem Wissen umzusetzen und zu veröffentlichen. Die zur Erfüllung des Auftrags notwendigen und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten werden erfasst und gespeichert. 

Der Auftraggeber ist ausdrücklich mit der Speicherung seiner Daten und Informationen einverstanden. Wünsche für Textänderungen sind ausschließlich schriftlich an die Werbeagentur zu richten.“

Der Inhaber dieses Unternehmens tritt immerhin mit seinem Klarnamen auf, nämlich Semih Emre Serinken. Im Rahmen von Abofallen ist der uns jedoch bislang nicht untergekommen.

Die Vorgehensweise von WAP Mediendienst

Mandanten berichten uns die Masche von WAP Mediendienst wie folgt: Es werden bundesweit Telefonanrufe bei Gewerbetreibenden und Freiberufler, sogenannte Cold Calls durchgeführt. Dort wird dann behauptet, dass bereits ein kostenfreier Eintrag bestehe, der mangels Kündigung nunmehr kostenpflichtig geworden sei. 

Telefonisch wird dann versucht, den Angerufenen zu Zugeständnissen zu bewegen, indem man eine angebliche Vertragslaufzeit auf nur ein halbes Jahr begrenzt oder ähnliche Legenden erzählt. 

In der Folge wird dann ein Fax übersandt, welches von dem Angerufenen unterschrieben werden soll. Aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass damit ein Vertrag abgeschlossen wird, der über zwei Jahre laufen soll und bei dem jährlich zwei Rechnungen 499 € zzgl. Umsatzsteuer gestellt werden.

Was tun bei Anrufen von WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken

Wenn Sie ebenfalls Anrufe vom WAP Mediendienst erhalten haben, sollte zunächst immer überprüft werden, ob diese Anrufe rechtmäßig sind. Das ist nur dann der Fall, wenn von einem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Einverständnis des Angerufenen auszugehen ist. 

Liegt ein solches Eingeständnis nicht vor, handelt es sich bei diesen Anrufen um einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Der Angerufene hat somit einen Unterlassungsanspruch, der mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage durchgesetzt werden kann. 

Hier bedarf es stets eine Einzelfallbetrachtung, ob ein mutmaßliches Eingeständnis vorliegt oder ob der Anruf rechtswidrig ist. Gleiches gilt im Übrigen für die Zusendung von Faxwerbung.

Was tun bei einer Rechnung von WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken

Hat man die Masche von WAP Mediendienst nicht durchschaut und sich zu telefonischen Zugeständnissen bzw. zu einer Unterschrift unter das Trickformular hinreißen lassen, erfolgt eine umgehende Rechnungsstellung der WAP Mediendienst. Die meisten Betroffenen fallen dann bereits aus allen Wolken, seien nicht bewusst war, einen entsprechenden Vertrag mit Semih Emre Serinken abgeschlossen zu haben. 

Wird die Rechnung nicht gezahlt, werden Mahnungen ausgesprochen. Zur weiteren Eskalationsspirale gehört die Einschaltung von Inkassobüros und auf Forderungseinzug spezialisierte Rechtsanwälte. Hier sollte man sich jedoch immer bewusst sein, dass nicht jede Forderung, die mittels eines Inkassobüros geltend gemacht wird, berechtigt ist. An dieser Stelle sei noch vor der Verlängerungsfalle gewarnt, denn in den AGB von WAP Mediendienst heißt es:

„Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird. Nach der Verlängerung läuft der Vertrag automatisch aus.“

Abwehr der Forderungen von WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken

Forderungen von WAP Mediendienst, die im Auftrag von Semih Emre Serinken gestellt werden, sollten stets auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Jedenfalls ist es verheerend, sofort dort anzurufen und sich auf einen Ratenzahlungs-Vergleich einzulassen, der manchmal auch mit einem Schuldeingeständnis einhergeht. 

Vielmehr sollte stets überprüft werden, ob die zugrunde liegenden Forderungen angreifbar oder rechtmäßig zustande gekommen sind. Insbesondere in den Fällen, in denen ein Vertrag wie oben beschrieben zu Stande gekommen ist, bestehen zahlreiche Möglichkeiten der Forderungsabwehr. 

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten vertreten, die sich mit Forderungen aufgrund der oben genannten Masche konfrontiert sahen. So konnten wir unsere Mandanten vor horrenden Zahlungen bewahren. 

Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall, ob der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder ob entsprechende Anknüpfungspunkte bestehen, sich von diesem Vertrag zu lösen. Weitere Informationen halten wir auch auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/wap-mediendienst-semih-emre-aserinken


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