Was ist der Unterschied zwischen einer Scheidung und einer Online-Scheidung?

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Eine Online-Scheidung bedeutet, dass jemand, der sich scheiden lassen will, alle Daten und Unterlagen per E-Mail oder online an den beauftragten Anwalt einreicht und dieser dann alles Notwendige in die Wege leitet. Ein Gerichtstermin mit persönlicher Anwesenheit beider Eheleute und des Anwalts ist gesetzlich vorgeschrieben und damit auch bei einer „Online-Scheidung" Pflicht. Sie sparen sich lediglich den ersten Besprechungstermin in den Kanzleiräumen des von Ihnen ausgesuchten Anwalts.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen für eine Online-Scheidung die gleichen Gebühren an, wie bei der direkten Beauftragung eines Anwalts in dessen Kanzlei. Der einzige Unterschied ist, dass Sie die Scheidungsangelegenheit jemandem in die Hände geben, den Sie nicht persönlich kennen.

Findet der Scheidungstermin nicht am Kanzleisitz des Online-Scheidungsanwalts statt, wird häufig ein ortsansässiger Kollege mit der Wahrnehmung des Scheidungstermins beauftragt, sodass man den beauftragten Anwalt nicht einmal bei der Scheidung kennen lernt.

Beispiel: Sie wohnen in München und beauftragen online einen Anwalt in Hamburg. Dieser fertigt dann den Scheidungsantrag und reicht ihn beim Amtsgericht München ein. Da er die Fahrtkosten von Hamburg nach München nicht erstattet erhält, wird in aller Regel ein Anwalt/eine Anwältin in München beauftragt, den Scheidungstermin mit Ihnen zusammen wahrzunehmen.


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