Widerruf von Autofinanzierungen nimmt immer mehr Fahrt auf

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Immer mehr widerrufswillige Autobesitzer melden sich derzeit bei RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, um ihren finanzierten Autokauf rückabzuwickeln.

Dabei wird dies teilweise genutzt, um sich von mangelhaften Dieselfahrzeugen zu trennen, teilweise um sich schlicht von seinem finanzierten Fahrzeug günstig zu trennen. Häufig ist dies auch schlicht der elegantere (und wirtschaftlich auch bessere) Weg als sich mühsam wegen möglicher Mängel mit dem Verkäufer auseinanderzusetzen.

Möglich ist dies bei Fehlern im Darlehensvertrag (meist von der herstellereigenen Bank), der häufig vom Verkäufer des Fahrzeugs dem Käufer gleich mit vermittelt wurde.

Denn nach § 358 Abs. 2 BGB führt der Widerruf eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags auch zum Widerruf des finanzierten Kaufvertrags.

Je nach Zeitpunkt des Vertrags (ab dem 13.06.2014) muss der Kunde dabei noch nicht einmal Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten, anderenfalls muss er einen der Fahrleistung entsprechenden Ausgleich im Rahmen der Abwicklung leisten. Natürlich werden betroffene Banken hier angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen erheblichen Widerstand leisten, sodass Unterstützung durch einen qualifizierten Anwalt mit Spezialisierung im Bankrecht erforderlich ist.

Häufige Fehler sind dabei fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben etwa zur Aufsichtsbehörde des Darlehensgebers, zum Kündigungsrecht oder zur Art des Darlehens. Teilweise wurde auch der Effektivzinssatz falsch berechnet. Die Quelle möglicher Fehler ist groß.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung die Widerruflichkeit Ihres Vertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

www.widerruf-durchsetzen.de

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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