Widerruf von Lebensversicherungen der Allianz Lebensversicherung AG

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I. Warum darf ich widerrufen?

Viele Versicherungsunternehmen haben ihre Versicherungskunden beim Abschluss des Versicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht informiert.

Wenn dies der Fall ist, haben die Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag auch Jahre nach einer Kündigung zu widerrufen.

Ebenso wie ein schon gekündigter Vertrag kann auch ein laufender Vertrag widerrufen werden.

II. Folge: alle Prämien zurück sowie Verzinsung

Folge des Widerrufs ist, dass der Versicherungsnehmer alle seine eingezahlten Prämien zurückerhält zuzüglich der Zinsen die das Unternehmen mit dem erhaltenen Geld des Versicherungsnehmers erwirtschaftet hat. Lediglich die Kosten für die Risikovorsorge wird abgezogen.

Besonders die Verzinsung ist für den Versicherungsnehmer gegen den Versicherungsvertrag interessant, denn Versicherer erwirtschaften hohe Zinsen.

Bei einem Widerspruch muss die Versicherung zwar nur aus dem Sparbetrag Zinsen zahlen, dennoch ist der Anspruch auf Zinsen in der Regel relativ hoch. Der Sparbeitrag ist im Prinzip der Rest Ihrer Prämienzahlungen, die noch übrigbleibt, wenn die Kosten für die Risikovorsorge (Todes-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallkosten), die Abschlussprovisionen sowie die Verwaltungskosten für den Vertrag abgezogen werden.

Faustformel: Prämien – Rückkaufswert + Zinsen

III. Was können Sie tun?

Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung können Sie den Versicherungsvertrag widerrufen. 

Zunächst sollte überprüft werden, ob die Belehrung, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegeben hat, fehlerhaft war. Jeder Versicherer in Deutschland verwendet eigene Belehrungen, sodass die Überprüfung, ob eine Belehrung fehlerhaft ist davon abhängt, bei welchem Versicherer der Vertrag abgeschlossen worden ist. 

Wichtig ist auch die Zeit in dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist. Manche Versicherer haben über mehrere Jahre fehlerhafte Belehrungen verwendet.

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag haben, von dem sie sich lösen möchten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, ob ein Widerruf des Vertrages Sinn macht.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte bietet Ihnen gerne eine kostenloste und unverbindliche Erstberatung an. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Sollten Sie einen Vertrag bereits gekündigt haben, ist auch nach Jahren ein Widerruf des Vertrages möglich, sodass auch hier noch Ansprüche bestehen können.

IV. Belehrungen der Allianz

Die Allianz hat unter anderem folgende Belehrung im Versicherungsschein oder in einem Anschreiben zum Versicherungsschein verwendet:

„Haben Sie ein Widerspruchsrecht?

Der Vertrag gilt auf der Grundlage dieses Versicherungsscheins, der anliegenden Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins schriftlich widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an uns.“

Zu dieser Belehrung hat das 

Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil vom 20.12.2018 (Aktenzeichen: 7 U 91/18)

wiederholt entschieden, dass diese Belehrung fehlerhaft ist. Dem Versicherungsnehmer wird nicht deutlich gemacht, dass er alle aufgezählten Unterlagen erhalten haben muss, damit seine ihm eingeräumte Widerspruchsfrist überhaupt zu laufen beginnt. 

Aus dem Satz

„ ... Wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins schriftlich widersprechen“ 

ergibt sich für den Versicherungsnehmer nicht, dass er ebenfalls die im vorherigen Satz aufgezählten Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erhalten haben muss.

Achtung

Jedes Gericht kann für sich alleine entscheiden, ob die Belehrung ordnungsgemäß ist oder nicht.

Andere Gerichte haben die Belehrung als ordnungsgemäß angesehen.

V. Was ist, wenn ich nicht im Gerichtsbezirk Stuttgart wohne?

Der Versicherungsnehmer kann sowohl an seinem Wohnort klagen als auch am Sitz des Unternehmens. Dies kann er sich aussuchen. In Anbetracht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart empfehlen wir bei der oben genannten Belehrung eine Klage in Stuttgart.

VI. Ist eine Klage mit der oben genannten inhaltlich falschen Belehrung in jedem Fall erfolgreich?

Eine fehlerhafte Belehrung eröffnet zwar grundsätzlich die Möglichkeit einen Versicherungsvertrag widersprechen zu können. Ob eine Klage auf Rückabwicklung erfolgreich ist, hängt allerdings noch von anderen Faktoren ab.

Trotz Vorliegen einer rechtsfehlerhaften Belehrung kann dem Versicherungsnehmer eine Rückabwicklung verwehrt sein, wenn er dem Versicherungsnehmer unmissverständlich zu verstehen gegeben hat, dass er stets von der Wirksamkeit des Vertrages ausgegangen ist.

Dies kann zum Beispiel von einem Gericht dann angenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag als Sicherheit eingesetzt hat um zum Beispiel ein Darlehensvertrag für ein Haus oder Auto abzusichern.

Zwingend ist eine Annahme eines solchen Ergebnisse allerdings nicht.

Die Prüfung, ob ein Anspruch auf Rückabwicklung verwirkt ist, ist dem jeweiligen Gericht überlassen.

Wenn Sie festgestellt haben, dass sie im Versicherungsschein von der Allianz, wie oben abgedruckt belehrt worden sind, dann sollten Sie vor Erklärung des Widerspruchs mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen, der sie dann konkret auf Ihren Einzelfall bezogen über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs aufklären wird.

Wenn Ihr Vertrag die oben eingefügte Belehrung enthält dann sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, wenn sie den Vertrag bereits gekündigt haben, oder grundsätzlich beabsichtigten von einem laufenden Vertrag zu lösen.

Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Stuttgart bezüglich der Verwirkung ist sehr versicherungsnehmerfreundlich, da die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom Oberlandesgericht Stuttgart konsequent umgesetzt wird. 

Dies ist nicht bei allen Gerichten so!

VII. Versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Stuttgart durch konsequente Umsetzung der BGH-Rechtsprechung

Folgende Hinweise hier unter VII gelten in erster Linie für Rechtsanwälte, sofern Sie bereits anwaltlich vertreten sind, können Sie diesen Artikel gerne an den Kollegen weiterleiten.

Für eine Verwirkung reicht eine jahrelange normale Vertragsdurchführung nicht.

BGH-Urteil vom 11.11.2015, IV ZR 513/14 

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2016 – 12 U 130/16 

Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer nach einer Vertragskündigung noch mehrere Jahre mit der Erklärung des Widerspruchs zuwartet (vgl. BGH, VersR 2016,973 Rn. 21; 8 Jahre zwischen Kündigung und Widerruf). 

Diese Rechtsprechung wird vom Oberlandesgericht Stuttgart im Gegensatz zum Oberlandesgericht München konsequent berücksichtigt.

Deshalb nach OLG Stuttgart im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH:

  • Eine zuvor ausgesprochene Kündigung des Versicherungsvertrags steht einem Jahre später erfolgten Widerspruch/Widerruf oder Rücktritt nicht entgegen. (Keine Verwirkung). Ein gravierendes Umstandsmoment wird vom Oberlandesgericht Stuttgart im Gegensatz zum Oberlandesgericht München in der Kündigung nicht gesehen.
  • Die Überprüfung des Rückkaufswertes durch einen Anwalt nach Kündigung stellt kein gravierendes Umstandsmoment dar wie es der BGH bei der Verwirkung bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsansprüche fordert (keine Verwirkung).

OLG Stuttgart 7 U 91/18, 20.12.2018

Entsprechende nicht veröffentlichte Urteile des OLG Stuttgart können Kollegen gerne auf Anfrage zugesandt werden.

VIII. Ist es immer sinnvoll, bei gegebener Möglichkeit einen Lebensversicherungsvertrag zu widerrufen?

Antwort: Nicht in jedem Fall!

1. Nicht sinnvoll möglicherweise bei fortgeschrittenem Alter oder erheblicher Krankheit

Wenn die Risikoabsicherung des Lebensversicherungsvertrages für des Todesfall oder für eine Berufsunfähigkeit für Sie sehr wichtig ist, ist es normalerweise überhaupt kein Problem, den Versicherungsschutz durch den Neuabschluss einer entsprechenden Risikoversicherung wesentlich günstiger zu halten. 

Vorsicht ist jedoch geboten bei fortgeschrittenem Alter oder bei erheblichen Erkrankungen, wenn eine solche Todesfallabsicherung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung entweder gar nicht mehr oder zu erheblich höheren Zahlungen nur noch abgeschlossen werden kann.

Ob dies bei Ihnen der Fall ist kann Ihnen entweder ein spezialisierter Anwalt oder ein Versicherungsmakler sagen.

2. Gute Verzinsung

Hinzuweisen ist auch darauf, dass alte Verträge eine ausgesprochen günstige Verzinsung haben können, mit der heutzutage kein Geld mehr angelegt werden kann, sodass es sinnvoll sein kann den Vertrag bis zur Ablaufleistung weiter zu führen. Auch dies sollte sorgfältig geprüft werden.

Als Grundregel gilt, je näher der Versicherungsvertrag sich seinem vertraglichen Ende nähert, umso eher sollte dem Vertrag nicht mehr widersprochen werden. Eine gute Verzinsung hat den höchsten Effekt bei einer Lebensversicherung in den letzten Ablaufjahren, da in den Anfangsjahren die Abschlussprovisionen als erstes in Abzug gebracht werden und die Verzinsung in den ersten Jahren noch nicht so üppig ist.

Anders stellt sich aber die Situation dar, wenn Sie das Geld dringend benötigen.

3. Steuerliche Nachteile

Sofern Sie die Beiträge zu Ihrer Lebensversicherung in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht haben, können sich steuerliche Nachteile ergeben. Diese Nachteile sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Haben Sie dagegen die Prämienzahlungen in Ihrer Steuererklärung nicht angegeben, so gibt es diesbezüglich keine Probleme.

IX. Soll ich selbst ohne anwaltliche Beratung den Versicherungsvertrag widerrufen? 

Nein!

Es sollte aus oben genannten Gründen vor dem Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages mit einem Anwalt gesprochen werden und die Erfolgsaussichten geklärt sein, bevor ein Widerruf erfolgt, um das Für und Wider eines Widerrufes zu klären.

Es sollte ebenfalls überprüft werden, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Aufgrund der langen Erfahrung kann ein Anwalt der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte auf den ersten Blick in die Allgemeinen Vertragsbedingungen sehen, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer solchen Rückabwicklung übernehmen muss oder nicht. Es ist sehr wichtig, dass diese Prüfung vor der Erklärung des Widerspruchs erfolgt. Vor Erklärung des Widerspruchs ist ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung noch möglich. Auch hier sollte sich der Versicherungsnehmer anwaltlich beraten lassen. 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte für eine kostenloste Erstberatung bundesweit. Sie können uns telefonisch sowie per E-Mail erreichen.


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