Wie lange darf der Kündigungsgrund zurückliegen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Verwelkt der Kündigungsgrund mit der Zeit, oder macht ihm das Altern nichts aus? Sollte der Arbeitgeber den Kündigungsgrund eher als Blumenstrauß betrachten und ihn möglichst schnell präsentieren, wenn er einem Mitarbeiter kündigen will? Oder verhält es sich mit dem Kündigungsgrund wie mit einer Flasche Wein, weil sich der Arbeitgeber auch nach Jahren wirksam auf den Grund berufen kann?

Zunächst: Es geht hier um Kündigungsgründe, die im Verhalten eines Mitarbeiters liegen, und da gilt es zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber fristlos oder ordentlich verhaltensbedingt kündigen will. 

Wie lange darf der Kündigungsgrund bei einer fristlosen Kündigung zurückliegen?

Bei der fristlosen Kündigung ist es gesetzlich geregelt: Der Arbeitgeber muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nachdem er vom Grund erfahren hat, kündigen. Ist diese Zweiwochenfrist nach Kenntniserlangung verstrichen, darf er sich regelmäßig nicht mehr auf diesen Kündigungsgrund berufen.

Wie lange darf er bei einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung zurückliegen?

Bei einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung ist die Sache etwas komplizierter. Da kann sich der Arbeitgeber grundsätzlich etwas mehr Zeit lassen, aber auch hier verwelken diese Gründe irgendwann. Denn der Arbeitgeber signalisiert mit jedem Tag, mit jeder Woche, die er verstreichen lässt: Ich beschäftige dich trotzdem weiter, so schlimm ist dein Verhalten nicht gewesen! Beim Arbeitsrichter machen Kündigungsgründe kaum Eindruck, von denen der Arbeitgeber monatelang Kenntnis hatte. Eine Kündigungsschutzklage hat in dem Fall regelmäßig gute Chancen auf Erfolg.

Kommt ein schweres pflichtwidriges Verhalten beispielsweise erst nach Jahren an die Oberfläche, wird sich der Arbeitgeber darauf regelmäßig berufen können, sofern er die Kündigung dann zügig ausspricht. Dagegen klagen sollte man als Arbeitnehmer trotzdem: Die Kündigung kann an vielen arbeitsrechtlichen Vorgaben scheitern. Jedenfalls kann man sich als Arbeitnehmer in den meisten Fällen eine (hohe) Abfindung sichern.

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