Wie wird im Erbrecht die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bestimmt?

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Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten größere Geldsummen oder Wertgegenstände verschenkt und wenn diese Schenkung zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, so wird der Wert der Schenkung zu dem Nettonachlass (Nachlass abzüglich der Verbindlichkeiten) hinzugerechnet, bevor die Höhe des Pflichtteils bestimmt wird. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist die Erhöhung des Pflichtteils um die betreffende Summe. Seit Januar 2010 richtet sich die Höhe des angerechneten Betrages danach, wie lange die Schenkung zurückliegt.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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