Wofür ist das Nachlassgericht zuständig?

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Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, in Baden-Württemberg ist es das Notariat. Es ist u.a. dafür zuständig, den Erbschein auszustellen, Testamente und Erbverträge zu eröffnen und zu verwahren, Erbausschlagungserklärungen entgegenzunehmen, den Nachlasspfleger zu bestellen sowie den Testamentvollstrecker zu ernennen und zu entlassen.

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Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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