Zahlungsaufforderung von Business Plus Inkasso AG wegen Dienstleistungsvertrag "LOTTO 6 aus 49"

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Aktuell gibt es wieder ein neues Inkassobüro, welches Forderungen im Zusammenhang mit Gewinnspielverträgen eintreibt. Das Inkassobüro heißt Business Plus Inkasso AG und hat ihren Sitz in Frankfurt. Das Inkassobüro Business Plus Inkasso AG fordert im Moment viele Verbraucher dazu auf, vermeintliche Forderungen aus einem Gewinnspielvertrag zu begleichen. In dem Forderungsschreiben wird mitgeteilt, dass es durch den Verbraucher offensichtlich eine telefonische Anmeldung zu dem Dienstleistungsvertrag "Lotto 6 aus 49" gegeben haben soll. Angeblich habe der Betroffene seine Kontodaten und das Einverständnis erteilt. Dem kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag sei mit den persönlichen Daten zugestimmt worden. Die Empfänger der Schreiben sollen innerhalb von sieben Tagen einen Betrag um die 300,00 EUR auf ein Bankkonto mit einer griechischen IBAN überweisen. Das Inkassobüro droht im Falle der Nichtzahlung mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien.


Bitte nicht einschüchtern lassen!

Die in dem Schreiben aufgelisteten Drohungen gehen größtenteils ins Leere. Denn eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um eine fragwürdige Angelegenheit handelt, ist auch daran zu erkennen, dass das Schreiben keine konkreten Angaben zum Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen. Der guten Ordnung halber sollte die Forderung gegenüber dem Inkassobüro zurückgewiesen werden.


Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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