Zu schnell und mit Leivtec XV3 geblitzt? Messgerätehersteller rät aktuell von der Verwendung seines Gerätes ab.

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Wie sogar die BILD-Zeitung mittlerweile berichtet, empfiehlt der Hersteller des Blitzers Leivtec XV3, von weiteren amtlichen Messungen mit diesem Messgerät vorerst Abstand zu nehmen.

Aus einer schriftlichen Mitteilung des Herstellers LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH an Polizei- und Ordnungsbehörden wird wie folgt zitiert:

„Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen…“

Und weiter:

„Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entscheidungsoption,…“

Vorausgegangen waren Versuche verschiedener Sachverständiger zum Stufeneffekt beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3, veröffentlicht in der Zeitschrift Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik im März 2021.

Hierbei wurde durch die Sachverständigen festgestellt, dass in bestimmten Konstellationen erhebliche Messfehler zu Lasten des Geblitzten auftraten.

Die PTB, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin, die in Deutschland für die Zulassung der Geschwindigkeitsmessgeräte zuständig ist, prüft den Vorgang und hat mit eigenen intensiven Versuchen begonnen. Die Ergebnisse stehen noch aus.

Was können Sie tun?

Sehen Sie sich deshalb unbedingt Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an. Sollte bei den Beweismitteln das Gerät Leivtec XV3 aufgeführt sein, werden Sie am besten umgehend tätig und schalten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.

In der aktuellen Situation dürfte kein Gericht ohne Anwendung einer größeren Toleranz zu einer Verurteilung kommen, wenn die Messung mit dem Gerät Leivtec XV3 erfolgte. Allerdings sind die Details zu dem Problem mit diesem Messgerät nicht allen Gerichten bekannt.

Wir werden gerne für Sie tätig. Melden Sie sich einfach telefonisch unter 0603293000 oder per Email.

Rechtsanwalt Frank Lindner

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Lindner ist seit über 18 Jahren durchgängig im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten im gesamten Bundesgebiet tätig. Seit über 12 Jahren ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Kanzleihomepage.


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