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Bewertungen

KW

von K. W. am 27.05.2024 um 16:16 Uhr

arbeitsrechtliche Beratung
Arbeitsrecht
Herr Dr. Stefan Jansen wurde mir empfohlen - jetzt weiß ich auch warum!
Ich habe mit Herrn Dr. Jansen sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich konnte kurzfristig einen Termin in seiner Kanzlei bekommen, was für mich auch sehr wichtig war. Es war ein sehr freundliches Gespräch, Herr Dr. Jansen hat sich in kürzester Zeit mit seiner fachlichen Kompetenz in meine Thematik eingearbeitet und eine für mich sehr gute Lösung gefunden. Vielen Dank dafür! Ich würde Herrn Dr. Jansen auch jederzeit weiter empfehlen und ihn selbst wieder in Anspruch nehmen. MfG
OE

von O. E. am 11.05.2024 um 14:23 Uhr

In den besten Händen
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wir waren mit der Vertretung von Herrn Dr. Jansen sehr zufrieden. Er ist sehr sachorientiert und verzichtet bei Schreiben an die Gegenseite auf unnötige Provokationen. Seine Schreiben sind kurz und prägnant und bringen die Sache auf den Punkt, die Reaktionszeit auf Schreiben war immer äußerst zügig.
Durch die sehr gute Recherche in unserem Fall konnte Herr Dr. Jansen den anfangs durch mögliche Verjährung unsicheren Ausgang in einen sicheren Erfolg verwandeln. Die Kommunikation bezüglich unserer Erfolgsaussicht war jederzeit offen und ehrlich was wir sehr geschätzt haben. Vielen Dank dass Sie uns vertreten haben.
Herrn Dr. Jansen können wir uneingeschränkt weiterempfehlen
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich freue mich sehr, dass wir Ihre Interessen in diesem nicht einfachen Fall haben durchsetzen können. Falls Sie noch einmal Unterstützung benötigen - jederzeit gerne.
Dr. Stefan Jansen
AD

von A. D. am 15.04.2024 um 12:45 Uhr

Top!
Allgemeine Rechtsberatung
Wir haben mit Dr. Stefan Jansen nur sehr zufriedenstellende Erfahrungen gemacht. Wir sind bereits in 2 Angelegenheiten beraten worden von der eine sehr kompliziert war. Von seiner exzellenten Kompetenz, Vertrauenswürdigkeit, seinem ausgeprägten Engagement, sowie seiner Schnelligkeit sind wir außerordentlich beeindruckt und werden uns, sofern vom Thema möglich, jederzeit gerne wieder an ihn wenden. Mit gutem Gewissen können wir Herrn Dr. Jansen weiterempfehlen.
Sehr geehrte Mandantin, ich freue mich sehr, dass ich Sie erfolgreich habe unterstützen können. Falls Sie noch einmal anwaltlichen Rat brauchen - jederzeit gerne!
GB

von G. B. am 10.08.2023 um 12:52 Uhr

Alles ok
Allgemeine Rechtsberatung
Ich hatte Zeitnah Antworten bekommen
CS

von C. S. am 19.07.2023 um 09:09 Uhr

Kompetent, Lösungsorientiert und setzt das Gespräch direkt in Taten um
Steuerrecht
Ein Anwalt, der sich Zeit nimmt um die ganze Thematik des Problems zu erfassen. Habe mich direkt gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Trotz sachlicher Kompetenz ein freundliches Gespräch. Mein Problem wurde in mehreren Bereichen besprochen und als ich die Kanzlei verließ, hatte ich das Gefühl, es gibt Lösungen, die ich ohne die Unterstützung von Herr Dr. Jansen nicht hätte erreichen oder umsetzen können. Nach dem Gespräch setzte er das Besprochene direkt in die Tat um. Ich wünsche jedem, der in einem Steuerschlamassel steckt so einen Lösungsorientierten und kompetenten Anwalt an die Seite.
MT

von M. T. am 09.01.2023 um 11:00 Uhr

Top
Allgemeine Rechtsberatung
Danke für die gute, ehrliche und am Ende auch erfolgreiche Beratung/Unterstützung!
Ich konnte jederzeit alles fragen und hatte immer das Gefühl, Ihnen voll und ganz vertrauen zu können. Das gilt im übrigen für das gesamte Team! Die komplette Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen.
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für das Feed Back. Wir freuen uns sehr für Sie, dass wir die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche in dieser zivilrechtlichen Angelegenheit in vollem Umfang abwehren konnten. Falls Sie erneut anwaltliche Unterstützung benötigen: jederzeit gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Jansen
Rechtsanwalt
RW

von R. W. am 14.10.2022 um 16:33 Uhr

Einspruch Finanzverwalung Doppelbesteuerungg
Steuerrecht
",dass es in meinem Rentenjahrgang definitiv keine Doppelbesteuerng gibt " finde ich diese Beurteilung schon gewagt. Meine Doppelbesteuerung musste ich von Finanzamt nachweisen.
Steurrat24 empfahl einen Einspruch einzulegen. Ich kann verstehen das , das kein normaler Rechtsfall ist. Meine Meinung nach ,kann so ein Rechtsfall eine Kanzlei überfordern
Sehr geehrter Mandant,
ich danke Ihnen für Ihre Bewertung, die für Ratsuchende im Internet eine wertvolle Orientierung darstellt.
Inhaltlich muss ich Ihrer Darstellung aber nachdrücklich widersprechen. Ich habe mich im Rahmen der Erstberatung mit meinem Schreiben vom 26.09.2022 sehr eingehend mit Ihrem Anliegen auseinandergesetzt. Der von Ihnen vertretene Rechtsstandpunkt, dass die geltenden Regelungen in Ihrem Fall auf eine Doppelbesteuerung hinauslaufen, ist für einen juristischen Laien nachvollziehbar und wird von vielen Steuerpflichtigen geteilt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden, dass keine rechtswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. In dieser Frage sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Finanzverwaltung hat hierauf dergestalt reagiert, dass alle Einkommensteuerbescheide, die eine Besteuerung von Renteneinkünften zum Gegenstand haben, unter Vorläufigkeitsvorbehalt ergehen. Dies ist auch in Ihrem Fall geschehen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie eine Abänderung der Steuerbescheide beantragen können, falls diese Verfassungsbeschwerden Erfolg haben sollten.
Die von Ihnen beabsichtigte Klage wäre deshalb schlicht unnütz und damit definitiv aussichtslos. Das Finanzgericht würde eine derartige Klage wegen des Vorläufigkeitsvorbehalts als mutwillig und unzulässig abweisen Aus diesem Grunde habe ich Sie um Verständnis gebeten, das ich nicht bereit bin, einen derartigen aussichtslosen und zur Wahrung Ihrer Rechte auch gar nicht erforderlichen Rechtsstreit zu führen.
Auf Ihre nochmalige Nachfrage habe ich Ihnen dann mitgeteilt, dass nach der in der Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Fachliteratur allgemein anerkannt ist, dass für Ihren Rentenjahrgang eine Doppelbesteuerung definitiv nicht vorliegt. Gleichwohl sind Sie durch den Vorläufigkeitsvorbehalt abgesichert. Ihr Hinweis, meine Auffassung sei gewagt, ist deshalb unrichtig, tatsächlich entspricht mein Hinweis der allgemein anerkannten Rechtsauffassung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Jansen
Rechtsanwalt
JT

von J. T. am 13.05.2022 um 08:51 Uhr

Vertrag mit WSW
Allgemeine Rechtsberatung
Umgang mit Strompreiserhöhungen
Sehr geehrter Mandant,
haben Sie besten Dank für Ihre Bewertung. Die WSW haben Ihnen gegenüber einen nach unserer rechtlichen Prüfung unzulässige Erhöhung der Strompreise in ihrem Sondervertrag vorgenommen. Ich freue mich sehr, dass wir ihnen haben helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Jansen
CJ

von C. J. am 11.05.2022 um 21:31 Uhr

Auch wenn die Antwort nicht zufriedenstellend war, so war die Beratung Top!
Steuerrecht
!
Sehr geehrte Mandantin,
haben Sie besten Dank für Ihre Bewertung zur Erstberatung zum Thema Steuerberaterregress.
Ich bedauere es, dass die Chancen für eine erfolgreiche Inanspruchnahme Ihres früheren Steuerberaters aufgrund der tatsächlichen und sachlichen Gegebenheiten im Ergebnis nur sehr gering waren. Bei dieser Sachlage konnte ich Ihnen leider nicht empfehlen, gerichtliche Schritte einzuleiten, weil die erheblichen Kostenrisiken in keinem guten Verhältnis zu den leider nur minimalen Erfolgsaussichten gestanden hätten.
In einem solchen Fall ist es aus wirtschaftlicher Sicht einfach nicht sinnvoll, dem "schlechten Geld" noch "gutes Geld" hinterher zu werfen, zumal ein derartiger Rechtsstreit für den Mandanten auch mit erheblichen psychischen Belastungen einhergeht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Jansen
DP

von D. P. am 28.04.2022 um 08:15 Uhr

Steuerfrage
Steuerrecht
Herr Dr. Jansen hat mich sehr gut beraten ! Meine Empfehlung !
Sehr geehrter Mandant, ich freue mich dass ich Ihnen habe helfen können.