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Fachanwalt für
- Erbrecht
- Steuerrecht
Rechtsgebiet
- Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Über 24 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Haben Sie erbrechtliche oder steuerrechtliche Probleme, dann ist Herr Burkhardt Jordan für Sie der richtige Ansprechpartner. Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht kann er Ihnen auch in scheinbar ausweglosen Situationen weiterhelfen.
Im Anschluß an seine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Dresdner Bank AG Bochum und einem Auslandsaufenthalt bei der BankVeuve Morin Pons, Lyon, absolvierte Herr Rechtsanwalt Jordan sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr Universität Bochum und wurde im Jahr 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Seitdem steht er seinen Mandanten mit einer kompetenten und lösungsorientierten Beratung und effizienten Vertretung zur Seite.
2001 wurde Herrn Rechtsanwalt Jordan aufgrund seiner überdurchschnittlichen praktischen Erfahrungen und durch erfolgreich absolvierte Fortbildungen der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ verliehen, 2005 folgte der Titel "Fachanwalt für Erbrecht".
Herr Rechtsanwalt Jordan ist seit dem Jahr 2005 geprüfter Testamentvollstrecker (DVEV) und schloss zudem 2011 die Ausbildung zum Mediator beim Deutschen Anwaltsinstitut und zum Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. ab.
Fachanwalt für Erbrecht
"Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben." (Schwedisches Sprichwort)
Viele Menschen machen sich Gedanken über das Leben, jedoch nur wenige über den Tod. Während zur Lebzeiten darauf geachtet wird, seine engsten Verwandten gleich zu behandeln, die Steuerlast gegenüber dem Staat auf ein Minimum zu reduzieren, hören diese Gedanken in vielen Fällen auf den Tod bezogen auf. Zurück bleibt eine zerstrittene Erbengemeinschaft und ein frohlockendes Finanzamt.
Vorausschauende Erbschaftsplanung, die auch die steuerlichen Konsequenzen im Auge behält, gehört zu den Haupttätigkeitsgebieten von Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
Wir beraten in allen Fragen des Erbrechts wie zur Testamentsgestaltung, zum Pflichtteilsrecht, zum Recht der Erbengemeinschaft und stehen darüber hinaus auch als geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV) zur Verfügung.
Wir begleiten den Unternehmer, der seine Nachfolge im Sinne einer Unternehmenskontinuität, der Minimierung der Steuerlast und der Erhaltung nicht zuletzt des Familienfriedens zu regeln gedenkt ebenso wie den zukünftigen Stifter, der sein Vermögen dauerhaft bestimmten Zwecken zuordnen will.
"Was du ererbt von deinem Vater hast, erwirb es, um es zu besitzen" (Johann Wolfgang von Goethe, Faust 1, Vers 682,1749 -1832)
Fachanwalt für Steuerrecht
"Ich bin steuerlich nicht vorgebildet, ich kann mich nur wahrheitsgemäß äußern." (Verf. unbekannt)
Der Wunsch des Menschen, Steuern zu sparen, mag ein Herzenswunsch sein. Das bei Wünschen oftmals maßlos übertrieben wird, ist hinlänglich bekannt. Werden diese Übertreibungsversuche dem Finanzamt bekannt, so kann es schnell brenzlig werden.
Die Steuerfahndung tritt auf den Plan, in den seltensten Fällen angemeldet, erscheinen die Steuerfahnder zeitgleich in den Wohn- und Geschäftsräumen der Steuerpflichtigen. Wir leisten Beistand bei Durchsuchungen und Beschlagnahme und verhandeln mit den Finanzbehörden in allen Fällen der Steuerhinterziehung. Die Begleitung des Mandanten zu Vernehmungsterminen bei der Steuerfahndung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater ist seit Jahren im Steuerrecht auch auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig und berät und verteidigt sowohl Privatpersonen, die ins Visier der Steuerfahndung beispielsweise aufgrund nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen geraten sind, ebenso wie Unternehmer, deren Buchhaltung und Steuererklärungen zu phantasievoll gestaltet wurden. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch die Möglichkeiten, die sich aus einer Selbstanzeige ergeben.
Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater vor Ort zusammen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Burkhardt Jordan, Fachanwalt für Steuerrecht, aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
"Es ist die Kunst des Tresoriers, die Gans zu rupfen, ohne dass sie schreit." (Sully, frz. Schatzmeister, 1560-1641)
JORDAN FUHR MEYER
Die Kanzlei JORDAN FUHR MEYER betreut mit ihren Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern seit dem Jahr 2001 Mandanten in fast allen Rechtsgebieten und auf dem Gebiet der Steuerberatung.
Als ausgewiesene Fachanwaltskanzlei legen wir bei der Beratung und Betreuung unserer Mandanten in erster Linie Wert auf die Fachkenntnisse des zuständigen Rechtsanwaltes oder Steuerberaters. Aus diesem Grund werden in unserem Unternehmen nur Rechtsanwälte beschäftigt, die bereits über Fachanwaltstitel verfügen oder diese in nächster Zeit erhalten werden.
Mit unserem Team bearbeiten wir in unseren Niederlassungen Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Düsseldorf, Köln sowie unseren Kooperationspartnern in Spanien, Russland, Südafrika und China die unterschiedlichsten Rechtsgebiete auch bei grenzüberschreitenden Rechtsproblematiken.
Unser Leitbild finden Sie auf unserem Unternehmensprofil.
Bürozeiten:
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins per Telefon. Gerne dürfen Sie hierzu auch das Kontaktformular auf der Kanzleihomepage nutzen.
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Recht international
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Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht und Steuerrecht im DAV
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstrecker e.V. (AGT)
- Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)
- Regionalbeauftragter der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
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