Anlage 2 BelWertV - (zu § 12 Absatz 2)Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1714)



A)
Wohnwirtschaftliche Nutzung:Wohnhäuser:80 Jahre
B)
Gewerbliche Nutzung:
a)
Geschäftshäuser und Bürohäuser:60 Jahre
b)
Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:40 Jahre
c)
Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte und Tankstellen:30 Jahre.

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