SchwPestV 1988 - Schweinepest-Verordnung
- Abschnitt 1Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 1Allgemeine Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 2Besondere Schutzmaßregeln
- A.Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
- B.Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
- 1.Öffentliche Bekanntmachung
- 2.Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- 3.Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- 4.Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- 5.Notimpfung bei Hausschweinen
- 6.Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- 7.Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
- a.bei Schweinepest
- b.bei Afrikanischer Schweinepest
- c.bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest
- Abschnitt 3Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
- Abschnitt 4Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
- Abschnitt 5Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 6Schlussvorschriften