- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Zivilrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Rechtsanwalt Greiner ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst als angestellter Rechtsanwalt tätig. Nach der Gründung 2004 wird die Kanzlei Greiner seit 2005 in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Frank Müller geführt.
Rechtsanwalt Philipp Greiner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstütze ich Sie bei der Regulierung von Unfallschäden oder beim Autokauf. Nach Verkehrsunfällen übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Versicherern und kümmere mich um sämtliche Formalitäten der Schadensregulierung. Hier prüfe ich auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Sollten nach dem Autokauf Mängel auftreten, setze ich mich für Ihren Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz ein.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids wegen einer Ordnungswidrigkeit, insbesondere im Straßenverkehr, lohnt es sich häufig, diesen überprüfen zu lassen. Ich untersuche, ob Ihr Bescheid formelle Fehler aufweist und sich anfechten lässt – ein drohendes Bußgeld, Fahrverbot, der Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder eine MPU können so häufig noch abgewendet werden.
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit im Verkehr (Alkohol, Drogen), Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisrecht
Eignungsüberprüfung (MPU-Gutachten, medizinische Untersuchung), Entziehung der Fahrerlaubnis (Alkoholmissbrauch, Cannabiskonsum, Amphetaminkonsum, Überschreiten der Punktegrenze im Verkehrszentralregister), Fahrerlaubnis auf Probe (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit), Punkteabbau, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (Führerschein)
Zivilrecht
Im Zivilrecht werden große Teile des täglichen Lebens geregelt, egal ob es sich z. B. um den Wocheneinkauf, eine Autoreparatur oder ein Geburtstagsgeschenk handelt. Aus dieser Vielzahl verschiedenster Geschäfte entstehen genauso viele rechtliche Streitigkeiten. Ich unterstütze Sie u. a. qualifiziert bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung oder Minderung, sorge für die Geltendmachung Ihrer entstandenen Schadensersatzansprüche oder wahre, falls nötig, engagiert Ihre Interessen im Zuge von Zivilprozessen. Häufig kann ich jedoch schon durch ein anwaltliches Schreiben oder den Erlass eines Mahnbescheids eine Klärung Ihres Konfliktfalls erreichen.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst. Werfen Sie auch einen Blick auf meine Rechtstipps – dort erhalten Sie Informationen zu Ihrer rechtlichen Situation und können im Anschluss über das Formular Kontakt aufnehmen. Von meiner Erfahrung können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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Rechtstipps 1
UPE-Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung des Unfallschadens
29.09.2014
Kontaktdaten von Philipp Greiner
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