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Rechtsanwalt Eckart Liwerski
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aus 21 Bewertungen Herr Bock hat mich in einem beamtenrechtlichen Verfahren erfolgreich vertreten. Ich habe ihn als kompetenten und … (09.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abmahnung

Fragen und Antworten

  • Abmahnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abmahnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abmahnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abmahnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abmahnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Abmahnung bezeichnet man die Androhung der Kündigung. Sie wird regelmäßig beim Kündigungsschutz im Arbeitsrecht für die Verhältnismäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung vorausgesetzt. Sie knüpft an ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers an, das mit dem einer späteren Kündigung vergleichbar sein muss, zum Beispiel wiederholtes Zu-spät-Kommen. Erst nach einem wiederholten Pflichtverstoß ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt.

Konkret enthält eine Abmahnung den Hinweis des Arbeitgebers auf die Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag, und dass der Arbeitnehmer diese im obliegende arbeitsvertragliche Pflicht verletzt hat. Die Abmahnung muss das ganz konkret beanstandete Verhalten bezeichnen (Datum, Ort, beteiligte Personen usw.). Damit soll der Arbeitnehmer die Chance bekommen, bewusst sein Verhalten zu ändern. Außerdem muss die Abmahnung die Aufforderung zu vertragsgemäßer Pflichterfüllung beinhalten und für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung dem Arbeitnehmer die Kündigung androhen. Nur wenn diese Hinweis- und Warnfunktion für den Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist, handelt es sich um eine wirksame Abmahnung. Fehlt die Androhung der Kündigung, handelt es sich lediglich um eine Rüge, auf die der Arbeitgeber eine spätere Kündigung nicht stützen kann.

Der Arbeitgeber entscheidet, ob er eine Abmahnung vornimmt, wobei jeder zur Abmahnung berechtigt ist, der für den Arbeitsgeber das Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer ausübt. Die Abmahnung ist an keine bestimmte Frist gebunden und wird wirksam, wenn der Empfänger von ihr Kenntnis erlangt. Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden, wegen der Beweiskraft empfiehlt sich dennoch die Schriftform.

Wichtig: Eine einmalige Abmahnung kann regelmäßig für eine Kündigung bei wiederholtem Pflichtverstoß ausreichen. Von ihrer Wirkung her ist sie zeitlich auf gewisse Dauer beschränkt. Ob vor einer Kündigung eine erneute Abmahnung ergehen muss, richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer redlicherweise vor einer Kündigung mit einer erneuten Abmahnung rechnen kann (z.B. weil die Abmahnung bereits mehrere Jahre zurückliegt) und nach der Schwere des Pflichtverstoßes im Einzelfall.

Eine Abmahnung muss nicht in jedem Fall einer Kündigung vorausgehen. Sie ist entbehrlich, wenn sie keinen Erfolg verspricht. Zum Beispiel bei einer personenbedingten Kündigung ist eine Abmahnung unsinnig. ,Für eine personenbedingte Kündigung wegen fortgesetzter Krankheit des Arbeitnehmers wäre eine vorherige Abmahnung sinnlos, weil der Arbeitnehmer auf seine Gesundheit keinen Einfluss nehmen kann. Aus dem gleichen Grund ist sie auch bei einer betriebsbedingten Kündigung entbehrlich.

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