680 Anwälte für Bearbeitungsgebühr Kredit | Seite 29

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ziegler
Kanzlei Ziegler, Monreposstrasse 55, 71634 Ludwigsburg 6922.9626197747 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Anwaltshaftung • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Ziegler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 9 Bewertungen Herr Ziegler war sehr nett, hat sich sofort gemeldet und prüft nun die Unterlagen (10.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schröder
sehr gut
Kanzlei Stefan Schröder, Hildesheimer Straße 314, 30519 Hannover 6772.1702828039 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Schröder gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Gute Erstberatung und Mandat an Herr Schröder gegeben. (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Brückner
Rechtsanwalt Joachim Brückner
Rechtsanwälte Brückner Brückner & Coll., Marktstr. 51a, 76870 Kandel 6851.9157841251 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Brückner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
(10.07.2023) Eine Beratung wie sie sein sollte , umfassend kompetent und alle Möglichkeiten aufzeigend.Herr Brückner hat mit mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
Kanzlei Dr. Drawe, Rheinallee 40, 55118 Mainz 6805.4605154023 km
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Recht • Vergaberecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
(21.11.2023) Mit der Beratung und der Abwicklung waren wir sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Bender
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Bender
BENDER Rechtsanwaltskanzlei, Hohemarkstr. 20, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.4873055292 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Jagdrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Bender vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 98 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Beratung (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kebsch
Rechtsanwalt Rainer Kebsch
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Kebsch
(25.05.2022) Ich habe die zwei Briefe des gegnerischen Anwalts an Herrn Kerbsch per Post an Herrn Kerbsch gesandt und warte noch …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Werle
Rechtsanwältin Ruth Werle
Anwaltskanzlei Fritz & Kollegen, Hochbrücktorstr. 14, 78628 Rottweil 6930.1388479373 km
Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Frau Rechtsanwältin Ruth Werle bietet Rat und Unterstützung im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
sehr gut
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg 6698.6560757143 km
Ihr Geld x Ihr Recht = GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mediation • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hartmut Göddecke gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Hierbei ging es um meine 91 Jahre alte Mutter , welche in einem Seniorenheim wohnt. Ihr nicht gutgesinnte … (10.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit

Fragen und Antworten

  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bearbeitungsgebühr Kredit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bearbeitungsgebühr Kredit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die von Banken, Bausparkassen und anderen Geldinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren – Stichwort: Bearbeitungsgebühr Kredit – sind seit vielen Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die erste große Klagewelle wurde mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2014 ausgelöst, als dieser die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärte. Der BGH entschied zudem, dass die Banken vereinnahmte Bearbeitungsgebühren zurückzahlen müssen.

Unzulässige Preisnebenabrede

Der BGH monierte, dass das Bearbeitungsentgelt mit der Bearbeitung des Darlehens verbundene Verwaltungstätigkeiten abdeckt, wie der Aufwand für die Prüfung und Festlegung der Darlehenskonditionen, die für den einzelnen Kunden bzw. Kreditnehmer festgelegt werden, sowie die Bonitätsprüfung, die Ausfertigung des Kreditvertrages, dessen Prüfung und zuletzt der Aufwand für die Auszahlung des Kredits.

Bei diesen Verwaltungstätigkeiten handelt es sich um Leistungen, die bei einem Darlehensvertrag in den Aufgabenbereich des Darlehensgebers fallen und die der Darlehensgeber im eigenen Interesse erbringt. Das gilt besonders für die Prüfung der Bonität und für die Bearbeitung des Antrags sowie auch für die Beschaffung oder Überlassung des Kapitals. Solche Leistungen sind im Rahmen eines Darlehensvertrages nicht gesondert vergütungsfähig. Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen wie Verwaltungskosten und Gewinne durch den Zins abgedeckt werden sollen.

Eine Gebühr mit vielen Namen

Die Banken und Bausparkassen haben jedoch die Bearbeitungsgebühr für Kredite nicht abgeschrieben, sondern oft in abgewandelter Form weiter in Rechnung gestellt. So hat die Bearbeitungsgebühr über die Jahre viele Namen angenommen, wie zum Beispiel: Individualbeitrag, Kontogebühren, Kreditgebühren, Kreditbearbeitungsgebühren, Abschlussgebühr, Darlehensgebühr, und Banken haben das Bearbeitungsentgelt für die unterschiedlichsten Tätigkeiten erhoben.

Bausparverträge im Focus des Bundesgerichtshofs

Seit 2016 haben wieder die Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen erhöhte mediale Aufmerksamkeit erlangt. In jenem Jahr erregte ein BGH-Urteil Aufsehen, das die in einem Bausparvertrag enthaltene Darlehensgebühr für unzulässig erklärte. Die Bausparkassen haben in ihren älteren Bausparverträgen regelmäßig bestimmt, dass Bausparer, die bei Ende der Laufzeit eines Bausparvertrags ein Bauspardarlehen aufnehmen wollen, eine Abschlussgebühr zahlen müssen. Zudem hat der BGH 2017 die auch in Bausparverträgen oft enthaltene Kontogebühr gekippt. Bausparer, die diese Darlehensgebühr oder Kontogebühr bezahlt haben, können diese entrichteten Gebühren von der Bausparkasse zurückfordern.

Nicht jede Gebühr ist unzulässig

Der BGH hält aber nicht jede Gebühr für unzulässig. So hat der BGH die Abschlussgebühr bei Abschluss eines Bausparvertrages als zulässig erachtet. Das BGH-Urteil führt in der Begründung an, dass die Vereinbarung einer Abschlussgebühr den kollektiven Interessen der Bausparer diene, da damit der Vertrieb, insbesondere die Provision der Außenmitarbeiter, bezahlt werde. Durch solche Vereinbarungen im Bausparvertrag werde der Bausparer nicht unangemessen benachteiligt und könne die bezahlten Beträge nicht von der Bausparkasse zurückfordern.

Eine weitere Ausnahme gilt bei der Gewährung von sogenannten KfW-Darlehen. KfW-Darlehen sind Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Förderdarlehen dienen einem staatlichen Auftrag, und verlangte Bearbeitungsgebühren sind daher nicht unangemessen. Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Ausnahme: So dürfen laufzeitunabhängige Darlehensgebühren bei einem Verbrauchervertrag bzw. Verbraucherkredit nicht dazu führen, dass dadurch die nach § 502 Abs. 3 BGB geregelte Maximalhöhe der Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent überschritten wird. So ist zum Beispiel der Bausparer, der das Bauspardarlehen für sein privates Wohnhaus verwendet hat, Verbraucher. Aber er ist Unternehmer, wenn er den Kredit für Investitionen für seine Firma verwendet hat.

Verjährung prüfen

Eine Hürde bei älteren Verträgen ist die sogenannte Verjährung. So gilt grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in welchem die Bausparkasse oder die Bank die Kreditgebühr vereinnahmt hat. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn der Anspruchsberechtigte auch tatsächlich von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. In diesem Fall gilt dann die sogenannte taggenaue zehnjährige Verjährungshöchstfrist. Das heißt, wurde beispielsweise die Gebühr am 19.07.2007 vereinnahmt, läuft die Verjährung zum 19.07.2017 ab und kann dann nicht mehr durchgesetzt werden.

Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt aber in der Regel nicht mehr für Bearbeitungsentgelte. Seit den BGH-Urteilen von 2014 ist allgemein bekannt, dass diese zurückgefordert werden dürfen. So sind die Ansprüche wegen Herausgabe von Bearbeitungsentgelten aus Altverträgen vor 2014 in der Regel verjährt, denn die Verjährung kann durch Erhebung einer Klage oder durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gehemmt werden. Das gerichtliche Mahnverfahren darf aber nicht mit der Mahnung verwechselt werden.

Bausparkasse oder Bank in Verzug setzen

Kann von der Bausparkasse oder Bank die Rückzahlung der Gebühren verlangt werden, sollte diese zunächst zur Zahlung aufgefordert und gemahnt werden. Durch die Mahnung gerät die Bausparkasse oder Bank in Verzug. Im Internet finden sich zahlreiche Musterschreiben und Anleitungen für einen Musterbrief. Befindet sich das jeweilige Institut in Verzug, kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da dann die Bausparkasse oder Bank dessen Kosten zu zahlen hat. Allerdings wird durch eine Mahnung nicht die Verjährung gehemmt.

Zinsen einfordern

Ist die Bank oder Bausparkasse zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet, kann zusätzlich Nutzungsersatz verlangt werden. Nutzungsersatz sind die Vorteile, die die Bank aufgrund dieser Einnahmen hatte. Da einfache Bankkunden das Giralsystem der Banken nicht verstehen, kann nach der Rechtsprechung des BGH eine Pauschale in Höhe von fünf Prozent gefordert werden.

Allerdings stellen diese fünf Prozent nach einer Mindermeinung nur die Spitze des Eisberges dar: Aufgrund des Giralsystems können Banken giral, also fiktiv per Knopfdruck, Geld erschaffen. Anders gewendet können Banken Kredite vergeben, solange diese die Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken erfüllen. Diese liegen grob vereinfacht gesagt mindestens bei dem 12,5-fachen der Eigenkapitalquote. Sprich, für einen Euro kann die Bank Kredite in Höhe von 12,50 Euro vergeben. Ein Beispiel: Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank bei 100 Euro rückzuzahlender Bearbeitungsgebühren pro Jahr fünf Prozent, also fünf Euro, bezahlen. Das ergibt in drei Jahren 15 Euro. Tatsächlich hat die Bank aber mit diesen 100 Euro Geld in Höhe von 1250 Euro schöpfen können. Der Nutzungsersatz hieraus ergäbe in drei Jahren bei fünf Prozent 187,50 Euro. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass der tatsächliche Nutzungsersatz noch viel höher ist, da die Eigenkapitalquote nicht allein maßgeblich ist. Eine gerichtliche Entscheidung in höheren Instanzen existiert zu diesen Fragen bisher nicht.

(FMA)

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