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sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Lemmnitz
Lemmnitz Anwaltskanzlei, Hubertusstraße 2d, 50354 Hürth 6669.5858128361 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Bußgeld bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Lemmnitz
aus 50 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn Lemmnitz war äußerst zufriedenstellend. Seine Ehrlichkeit, klare Beratung und … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt R. Philipp Bohlmann
Anwaltskanzlei R. Philipp Bohlmann, Papenreye 53, 22453 Hamburg 6715.4490684531 km
OrdnungswidrigkeitenrechtVerkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt R. Philipp Bohlmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Bußgeld
aus 7 Bewertungen Sehr fachliche und einfühlsame Überzeugungsarbeit vor Gericht. Sowie eine gute Vorbereitung. (08.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bußgeld

Fragen und Antworten

  • Bußgeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bußgeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bußgeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bußgeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bußgeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Dem Bußgeldverfahren kommt im Bereich des Verkehrsrechts eine zentrale Bedeutung zu. Ca. 95 % aller Bußgeldverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren.

Durch das Bußgeldverfahren, welches ein Teil des Ordnungswidrigkeitenrecht ist, werden Rechtsverstöße mit einem geringeren Unrechtsgehalt als Straftaten durch dieses vereinfachtes Verfahren geahndet. Wer einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht, handelt rechtswidrig, macht sich aber nicht strafbar. Die Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeitentatbestand bedeutet das Begehen eines „Verwaltungsunrechts".
Ordnungswidrigkeiten werden überwiegend durch die zuständigen Verwaltungsbehörden geanhndet. Durch das Begehen einer Ordnungswidrigkeit kann man folglich nicht bestraft werden oder als vorbestraft gelten.

Gesetzliche Grundlage für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Gemäß § 1 I OWiG ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Im Gegensatz zu Straftatbeständen sehen Ordnungswidrigkeitentatbestände geringfügigere Rechtsfolgen vor. Freiheitsstrafen wegen begangener Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings kann auch wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot angeordnet werden.

Die wichtigsten Vorschriften für verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten sind u.a.:

Das Bußgeldverfahren für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist in den §§ 46 ff. OWiG geregelt.

Im Bereich des Verkehrsrechts werden nach dem Bußgeldkatalog z.B. Parkverstöße oder Verstöße beim Einordnen und Abbiegen mit Verwarnungsgeldern geahndet.

Soweit eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit vorliegt, bei der eine Verwarnung mangels Geringfügigkeit nicht erteilt werden kann, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dazu gehören z.B. nicht geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstoß gegen 0,5 Promille-Grenze, Rotlichtverstöße, Verkehrsverstöße auf Autobahnen usw.

Der Bußgeldkatalog bestimmt für die häufigsten Verstöße Regelsätze für die Höhe des Bußgelds und sieht für bestimmte Verstöße auch die Anordnung eines Fahrverbots vor.

Eine begangene Ordnungswidrigkeit wird grundsätzlich durch einen Bußgeldbescheid geahndet. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

(WEI)

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