2.020 Anwälte für GmbH | Seite 85

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
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Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
Dr. Sieprath & Partner Partnerschaft mbB, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.908147657 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath bietet Rat und Unterstützung im Bereich GmbH
aus 26 Bewertungen Obwohl wir als Gruppe geklagt haben, habe ich mich immer individuell beraten, erstgenommen in meinem Anliegen und … (18.08.2023)
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Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens
Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens, Moritzstraße 22, 13597 Berlin 6962.2268752781 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich GmbH bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens
aus 40 Bewertungen Es ist eine sehr nette kompetente Rechtsanwältin, die mit Rat und Tat bei Problemen hilft und das beste für den … (30.04.2024)
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Rechtsanwalt Sönke Höft
KSH Kanzlei Sönke Höft, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg 6718.990502722 km
Kündigung, Abfindung & Aufhebungsvertrag
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich GmbH bietet Herr Rechtsanwalt Sönke Höft
aus 62 Bewertungen Ich war wegen meiner Kündigung bei Herrn Höft und wurde dort super beraten. Jedes Mal wenn etwas von der Gegenseite … (11.11.2023)
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Rechtsanwalt Arne Fleßer
Stein Rechtsanwälte Steuerberater, Stammstraße 82, 50823 Köln 6672.572789234 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arne Fleßer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um GmbH
aus 16 Bewertungen Ich fühlte mich mit meinem Anliegen ernst genommen, erhielt eine gute Beratung und konnte dem genannten Honorar ohne … (10.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema GmbH

Fragen und Antworten

  • GmbH: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit GmbH sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • GmbH: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema GmbH umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema GmbH und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine klassische Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht, wie beispielsweise auch die Aktiengesellschaft (AG).

Eine GmbH hat eigene Rechte und Pflichten, wie sich aus § 13 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ergibt. Sie kann selbst Eigentum erwerben und auch andere Rechte an einem Grundstück. Außerdem kann die GmbH vor Gericht verklagt werden oder selbst Klage einreichen. Die GmbH gilt als Handelsgesellschaft i. S. d. Handelsgesetzbuches (HGB) und ist zum Handelsregister anzumelden.

Die GmbH besitzt eigenes Gesellschaftsvermögen, aus dem jeweils die Forderung von einem Gläubiger beglichen wird. Die Gesellschafter der GmbH stehen dagegen grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen für die Geschäfte der Gesellschaft ein. Die Haftung der Gesellschaft ist danach auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, daher der Name: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Als Kapitalgesellschaft und Handelsgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.

Für die GmbH-Gründung ist gem. § 5 GmbHG u. a. ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Dazu muss der Gesellschaftsvertrag vor einem Notar abgeschlossen werden. Für Existenzgründer wurde als Alternative zur GmbH die Gesellschaftsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), abgekürzt UG, geschaffen, für die ein niedrigeres Stammkapital ausreicht.

Die Gesellschafter der GmbH müssen ihren jeweiligen Anteil am Stammkapital erbringen. Dafür gehören ihnen entsprechende GmbH-Anteile. Die wichtigsten Entscheidungen werden von den Gesellschaftern im Rahmen einer Gesellschafterversammlung getroffen.

Gesetzlicher Vertreter einer GmbH ist der Geschäftsführer. Er vertritt die GmbH nach außen, beispielsweise beim Abschluss von einem Vertrag oder in einem Prozess vor Gericht. Der Geschäftsführer ist regelmäßig mit einem Dienstvertrag bei der Gesellschaft beschäftigt. Ist er gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH, wird er als Gesellschafter-Geschäftsführer bezeichnet. Gibt es mehrere GmbH-Geschäftsführer, können diese die GmbH nur gemeinsam vertreten, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag ist etwas anderes geregelt.

Ein Aufsichtsrat ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) erst erforderlich, wenn die GmbH mehr als 500 Mitarbeiter hat. Aufgabe von einem GmbH-Aufsichtsrat ist es, die Geschäftsführung zu überwachen.

Oft findet sich auch nur der Zusatz mbH hinder dem Namen der Firma, beispielsweise XY Vertriebsgesellschaft mbH. Rechtlich ist diese Gesellschaft eine normale GmbH. Dagegen ist die bekannte GmbH & Co. KG keine GmbH, sondern eine Kommanditgesellschaft (KG), deren Komplementär nur eine GmbH ist.

(ADS)

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