703 Anwälte für Insolvenzverfahren | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Schumacher & Partner, Mattentwiete 5, 20457 Hamburg 6720.098094439 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzverfahren hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
(06.12.2020) s. o.
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Rechtsanwalt Philipp Constantin Spies LL.M. (UEA)
anwaltskanzlei brand, Hawstr. 1a, 54290 Trier 6717.5038960207 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Insolvenzverfahren hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Constantin Spies LL.M. (UEA)
(05.03.2023) Sehr hilfsbereit und sympathisch!
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Anwältin Jelena Čačić
Kanzlei JELENA ČAČIĆ, Rudera boskovica 4, 23000 Zadar, Kroatien 7601.886319376 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Anwältin Jelena Čačić - Ihr juristischer Beistand im Bereich Insolvenzverfahren
(13.08.2023) Jelena ist deutschsprachiger,kompetenter,sehr nette Anwältin.Kann sehr gut zuhören. Sucht nach Lösungen,aber drängt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmit
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Schmit
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte, Karmeliterstraße 12, 67547 Worms 6832.1081965791 km
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Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Insolvenzverfahren bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Schmit
aus 36 Bewertungen Ich hatte eine schnelle und umfassende Antwort bekommen. Auch da Gespräch mit Herrn Schmit war angenehm und sehr … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Meinrad Hirt
sehr gut
Anwaltskanzlei Meinrad Hirt, Lange Str. 47, 77652 Offenburg 6869.808729367 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Insolvenzverfahren bietet Herr Rechtsanwalt Meinrad Hirt
aus 25 Bewertungen Schnellen Termin und sehr freundlich (21.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Rudolph
Müller . Rudolph . Rechtsanwälte, Hohenhewenstraße 61, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.0361883072 km
Familienrecht • Reiserecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernd Lichtenstern
Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Eichteilstraße 19, 86899 Landsberg am Lech 7082.999915607 km
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzverfahren

Fragen und Antworten

  • Insolvenzverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Rahmen der Insolvenz wird zwischen verschiedenen Insolvenzverfahren unterschieden: Nach der Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet man das allgemeine Insolvenzverfahren, das als Regelinsolvenz bzw. Regelinsolvenzverfahren bezeichnet wird, von den speziellen Insolvenzverfahren. Zu den speziellen Insolvenzverfahren zählen das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Nachlassinsolvenzverfahren. Für diese besonderen Insolvenzverfahren gelten ergänzende Vorschriften der InsO.

Insolvenzverfahren werden durchgeführt, um eine Insolvenz abzuwenden oder sie im Sinne von Schuldnern und Gläubigern in einem geordneten Verfahren abzuwickeln. Kann eine Zahlungsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden, ist Ziel die Auflösung des insolventen Unternehmens bzw. ist bei Privatpersonen die Restschuldbefreiung Ziel des Insolvenzverfahrens. Hierfür übernimmt ein Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren die treuhänderische Verwaltung des vorhandenen Vermögen des Schuldners, bei Privatinsolvenzen auch des pfändbaren Einkommens.

Ein Insolvenzverfahren läuft in mehreren Schritten ab: Antragstellung, vorläufiges Insolvenzverfahren, Berichtstermin und Prüfungstermin und zuletzt die Abwicklung.

Das Insolvenzverfahren wird auf schriftlichen Antrag beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zunächst vorläufig eröffnet. Der Antrag kann vom Schuldner gestellt werden, aber auch von Gläubigern, wenn das für die Ausgleichung ihrer Forderungen nötig ist und die Forderung(en) und ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Ist der Antrag formal korrekt und sind im Zweifel Insolvenzgründe des Gläubigers glaubhaft gemacht, wird im vorläufigen Insolvenzverfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter zur Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens eingesetzt. Ist bereits zu wenig Masse vorhanden, um die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu vergüten, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht in der Regel „mangels Masse" abgelehnt. Ist Masse vorhanden und ein Insolvenzgrund gegeben, wird das Verfahren endgültig eröffnet (Eröffnungsbeschluss) und das Ziel der Insolvenz bestimmt: Sanierung und Fortführung, übertragene Sanierung, Zerschlagung und Verwertung des Unternehmens.

Mit dem Eröffnungsbeschluss tritt der bestellte Verwalter an die Stelle des vorläufigen Insolvenzverwalters und wickelt in der Folge das Insolvenzverfahren nach Vorgabe der Gläubigerversammlung endgültig ab. Mit Vorlage der Schlussrechnung des Schlussberichts wird das Insolvenzverfahren abgeschlossen.

(LOE)

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