4.160 Anwälte für Steuerstrafrecht | Seite 174

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Rechtsanwalt Thomas Hansen
Oehlmann Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater, Am Stadtwald 27, 99974 Mühlhausen/Thüringen 6871.409472673 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hansen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Steuerstrafrecht
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Rechtsanwalt Holger M. Schreiber
Palm Schreiber Rechtsanwälte, Trierer Str. 622, 52078 Aachen 6634.5914800196 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Steuerstrafrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Holger M. Schreiber
aus 5 Bewertungen Dankeschön, Herr Schreiber, für eine erstklassige, kompetente Beratung mit Empathie und Herz - die dazu auch noch … (13.12.2021)
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sehr gut
Rechtsanwältin Alina Niedergassel
Consultatio Strafverteidiger, Johnsallee 2, 20148 Hamburg 6719.2773843431 km
Die Starke Stimme an Ihrer Seite im Strafrecht.
Strafrecht
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Frau Rechtsanwältin Alina Niedergassel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Steuerstrafrecht
aus 16 Bewertungen Ich stellte die Frage, ob ab dem 01. April der Handel mit Cannabis-Samen erlaubt ist. Sie erklärte mir, daß z.Zt. in … (16.04.2024)
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Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
Fachanwaltskanzlei Wenzel, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Steuerstrafrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel gerne zur Verfügung
aus 217 Bewertungen Hat dafür gesorgt,dass ich nicht vorbestraft bin. 5 Sterne (10.04.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
Anwaltskanzlei Marowsky, Walltorstr. 36, 35390 Gießen 6799.9140195402 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Marowsky ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Steuerstrafrecht
aus 21 Bewertungen Schnelle Antwort und Bearbeitung (29.03.2023)
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Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
Olivio & Kirsch Fachanwälte, Werastr 22, 70182 Stuttgart 6931.662460727 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Giuseppe Olivo bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Steuerstrafrecht
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist sehr wundervoll. Er hat meinen Fall in Dresden übernommen. Die Anklagepunkte lauteten: Beitritt zu … (09.02.2024)
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Rechtsanwalt Tobias Neumeier
Anwaltssozietät Neumeier Schroeter & Partner GbR, Hermann-Lingg-Str. 15, 80336 München 7117.7960832635 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Neumeier vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Steuerstrafrecht
aus 94 Bewertungen Herr Neumeier hat sich in meiner Sache wirklich für mich eingesetzt, das Ganze dauerte aber unerwartet lange. (11.03.2024)
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Miesner Steuerberater+Rechtsanwälte, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg 6721.5301108097 km
Steuerrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Steuerstrafrecht steht Ihnen Herr Steuerberater+Rechtsanwalt Hans-Heinrich Miesner gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Steuerstrafrecht

Fragen und Antworten

  • Steuerstrafrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Steuerstrafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Steuerstrafrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Steuerstrafrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Steuerstrafrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Das Steuerstrafrecht regelt die Sanktionierung von Straftaten, die im Steuerrecht begangen werden können. Nach § 369 II AO (Abgabenordnung) gelten dabei in der Regel die Vorschriften aus dem Strafrecht. Ob und wann also z. B. Beihilfe oder Mittäterschaft anzunehmen ist, ergibt sich aus dem StGB (Strafgesetzbuch).

Steuerstraftaten

Straftaten aus dem Steuerstrafrecht sind vor allem

  • die Steuerhinterziehung nach § 370 AO,
  • der Bannbruch nach § 372 AO,
  • der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel nach § 373 AO und
  • die Steuerhehlerei nach § 374 AO.

Kommt es wegen einer Steuerstraftat zu einem Strafverfahren, muss der Steuerpflichtige mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße rechnen. Für die Einleitung des Verfahrens - durch die Finanzbehörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft - ist jedoch zunächst der sog. Anfangsverdacht nötig. Das bedeutet, eine Finanzbehörde, z. B. ein Finanzamt, erhält den Hinweis, dass ein Steuerpflichtiger eine Tat aus dem Steuerstrafrecht begangen haben könnte. Der Verdacht könnte entstehen nach anonymen Anzeigen oder wenn ein Beamter der Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung bzw. Steuerprüfung beim Steuerpflichtigen durchführt.

So begeht man etwa eine Steuerhinterziehung im Rahmen der Erbschaftsteuer, wenn man es unterlässt, das Finanzamt über eine Erbschaft oder Schenkung zu informieren, die steuerrechtlich erheblich ist, der Erwerb also z. B. den Freibetrag gemäß § 16 ErbStG (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz) übersteigt. Auch Schwarzarbeit kann steuerrechtlich relevant werden, wenn etwa bei der Buchführung trotz fehlender Rechnung die Vorsteuer verbucht wird. Steuerhinterziehung begeht außerdem, wer z. B. beim Grundstückskaufvertrag ein Scheingeschäft abschließt, um eine niedrigere Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wer aber in seiner Steuererklärung lediglich ein gesetzliches „Schlupfloch" ausnutzt, begeht noch keine Steuerstraftat. Schließlich obliegt die steuerrechtliche Bewertung dem Finanzamt, das letztendlich den Steuerbescheid erlässt. Wichtig ist aber, dass der „Täter" vorsätzlich gehandelt haben, die Tat zumindest in Kauf genommen haben muss. Lag dagegen Fahrlässigkeit vor, kann unter Umständen leichtfertige Steuerverkürzung angenommen werden.

Steuerordnungswidrigkeiten

Ferner kann man im Steuerstrafrecht auch eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Steuerordnungswidrigkeiten sind unter anderem

  • die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO,
  • die Steuergefährdung nach § 379 AO und
  • die Gefährdung der Abzugsteuern nach § 380 AO.

Die Selbstanzeige

Im Steuerstrafrecht ist es möglich, die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung rückwirkend zu beseitigen. Möglich wird dies durch die sog. Selbstanzeige nach § 371 AO. Hier ist aber Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige sämtliche Steuerstraftaten aufdeckt, nicht nur diejenigen, von denen er fürchtet, dass sie bald entdeckt werden. Im Übrigen muss er die Steuer, die hinterzogen wurde, nachzahlen. Daneben werden aber unter anderem Hinterziehungszinsen und Säumniszuschläge erhoben. War die Tat aber schon bekannt oder zeigt sich der Steuerpflichtige erst selbst an, nachdem er von einer Betriebs- bzw. Steuerprüfung erfahren hat, wirkt eine Selbstanzeige nicht strafbefreiend.

(VOI)

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