3.562 Anwälte für Strafanzeige | Seite 149

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andreas Arnótfalvy, Karl-Böhaimb-Straße 23, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.2796927383 km
Ex-Staatsanwalt - immer an Ihrer Seite.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafanzeige
(27.03.2024) Hat sich nach meinem Kontakt per E-Mail sehr schnell bei mir gemeldet und ein Telefonat war sofort möglich. Herr Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jesse Blachowski
Kanzlei Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus 7073.6676105523 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Juristische Fragen im Bereich Strafanzeige beantwortet Herr Rechtsanwalt Jesse Blachowski
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Priem
Priem & Drescher, Alsenstraße 2, 22769 Hamburg 6716.8816003642 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafanzeige unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dieter Priem
(23.08.2021) War alles super
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Ganz
Rechtsanwalt Jonas Ganz
Jonas Ganz, Mercatorstr. 5, 60316 Frankfurt am Main 6826.1623115454 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jonas Ganz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafanzeige
(14.02.2024) Seriös und kompetent - mein Anwalt im Strafrecht hat mich ausgezeichnet vertreten. Dank seiner professionellen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tolga Akdemir
Rechtsanwalt Tolga Akdemir
Rechtsanwaltskanzlei Tolga Akdemir, Zimmerstraße 12, 64283 Darmstadt 6837.3861394028 km
Strategische Verteidigung mit Justizerfahrung: Ihr Experte für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht.
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tolga Akdemir - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafanzeige
Profil-Bild Rechtsanwältin Rena Peters
Rechtsanwältin Rena Peters
pro reo - Kanzlei für Strafrecht, Rathausstraße 3, 88212 Ravensburg 7015.2464447323 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rena Peters – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Strafanzeige
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hüpper
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Hüpper
Kanzlei Markus Hüpper, Hohe Straße 11, 44139 Dortmund 6676.3553623505 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafanzeige beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Hüpper
aus 47 Bewertungen Da meiner Kündigung im Nachhinein doch zugestimmt wurde, kam eine anwaltliche Hilfe durch Herrn Hüpper nicht zustande … (12.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Röding
Rechtsanwalt Stephan Röding
Windmann Rechtsanwälte, Mindener Straße 72, 32049 Herford 6718.1418601857 km
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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Herr Rechtsanwalt Stephan Röding ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafanzeige gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl
Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl
Kanzlei Julia Mehlstäubl, Schumannstraße 12, 81679 München 7120.7575121068 km
Fachanwältin Strafrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Julia Mehlstäubl – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Strafanzeige
(07.03.2023) Schnelle Reaktion und Rückruf
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
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Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Thomas-Mann-Straße 41, 53111 Bonn 6694.212353609 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
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Im Bereich Strafanzeige bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
aus 212 Bewertungen Mir wurde für mein Anliegen eine schnelle, freundliche und hilfreiche Antwort gegeben. Vielen Dank. (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafanzeige

Fragen und Antworten

  • Strafanzeige: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafanzeige umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafanzeige und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafanzeige: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafanzeige sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Wenn jemand Strafanzeige erstattet, teilt man der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht einen bestimmten Sachverhalt mit, der einen Straftatbestand - z. B. Diebstahl bzw. Nötigung oder Vergewaltigung - erfüllen könnte. Die Staatsanwaltschaft ist dann verpflichtet, dieser „Anregung" nachzugehen und zu prüfen, ob es ein Ermittlungsverfahren - das ist die erste Phase im Strafverfahren - einleitet. Stellt sich später jedoch heraus, dass der Anzeigenerstatter gelogen hat, könnte die Staatsanwaltschaft z. B. wegen falscher Verdächtigung gegen ihn ermitteln. Daher sollte man sich sehr gut überlegen, ob man Strafanzeige erstatten möchte. Denn man kann die Strafanzeige später nicht mehr zurücknehmen.

Übrigens: In manchen deutschen Bundesländern wie Berlin kann man sogar über das Internet Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Die Strafanzeige ist zu unterscheiden vom Strafantrag gemäß der §§ 77 ff. StGB (Strafgesetzbuch). Manche Delikte wie z. B. die einfache Körperverletzung bzw. Beleidigung werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt, wenn kein Strafantrag vom Geschädigten oder dessen gesetzlichen Vertreter gestellt wurde, sog. Antragsdelikte. War etwa ein Minderjähriger z. B. das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer von Stalking, so können dessen Eltern den Strafantrag stellen. Nach der Scheidung kann der Strafantrag aber nur noch von dem Elternteil gestellt werden, der das Sorgerecht für das Kind hat.

Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten, nachdem Täter oder Tat bekannt werden, gestellt werden. Im Gegensatz zur Strafanzeige kann der Strafantrag jedoch nach § 77d StGB zurückgenommen werden. Bei manchen Antragsdelikten wie z. B. der Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag tätig werden, sofern sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung hat. Das ist z. B. bei einer einschlägigen Vorstrafe des Täters der Fall.

(VOI)

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