5.068 Anwälte für Verkehrsunfall | Seite 212

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sehr gut
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Frau Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec bietet Rat und Unterstützung im Bereich Verkehrsunfall
aus 28 Bewertungen Ich würde es jedem empfehlen, Beste Rechtsanwalt (23.01.2024)
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Rechtsanwalt Maximilian Steinert
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Bei juristischen Fragen im Bereich Verkehrsunfall unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Maximilian Steinert
(17.09.2019) Sehr netter und kompetenter Anwalt. Ich habe mich sehr gut beraten und unterstützt gefühlt. Auf E-Mails und Anrufe …
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Rechtsanwältin Michaela Cimin
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Frau Rechtsanwältin Monika Pütz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Verkehrsunfall
aus 7 Bewertungen Mrs. M. Putz is an excellent Anwaltin. She is very competent and honest. (26.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verkehrsunfall

Fragen und Antworten

  • Verkehrsunfall: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verkehrsunfall sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verkehrsunfall: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verkehrsunfall umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verkehrsunfall und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliche auftretendes Ereignis durch oder bei der Verwendung eines auf dem Land, dem Wasser oder in der Luft betriebenen Fahrzeugs auf einem für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Weg, das die Tötung oder Verletzung einer Person oder einen nicht völlig belanglosen Sachschaden zur Folge hat.

Als Verkehrsunfall gelten z. B. Autounfall, Bahnunfall, Flugunfall, Gefahrgutunfall, Wildunfall, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, vorgetäuschter Verkehrsunfall, herbeigeführter Unfall für die Begehung eines Suizids, Schulwegunfall, Verkehrsunfall für die Begehung eines Suizids. Häufigster Fall ist der Unfall im Straßenverkehr.
Auch Vorkommnisse im ruhenden Verkehr können ein Verkehrsunfall sein, soweit die Ursache im Straßenverkehr und seinen Gefahren liegt.

Es handelt sich dann nicht um einen Verkehrsunfall, wenn kein plötzliches, unabwendbares Ereignis vorliegt, also von allen Beteiligten geplant war, sich das Ereignis nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugetragen hat, beispielsweise auf einem abgegrenzten Privatgrundstück und ein völlig belangloser Schaden eintritt (Grenze etwa 25 Euro)

Die oben genannte Definition ist im Strafrecht wichtig für alle Straftatbestände, die einen Unfall voraussetzen, z.B. ist eine Unfallflucht nach § 142 StGB nur bei einem tatsächlichen Verkehrsunfall möglich.

Gem. § 34 StVO hat jeder Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall folgende Regeln zu beachten:

  • Unverzüglich anhalten

  • Warnblinkanlage einschalten, bei Dunkelheit sollte zusätzlich das Standlicht benutzt werden

  • Warndreieck und, soweit vorhanden, Warnleuchte aufstellen
    Das Warndreieck ist etwa 100 Meter vor der Unfallstelle aufzustellen, denn bei weniger Abstand kann der nachfolgende Verkehr nicht rechtzeitig vor der Gefahrenstelle gewarnt werden

  • Verletzten Hilfe leisten
    Bei Unglücksfällen muss jeder - nicht nur die Unfallbeteiligten -, soweit dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, Hilfe leisten. Unterlassene Hilfeleistung ist gemäß § 323c StGB strafbar. Die wichtigsten Verbandsmaterialen befinden sich im Verbandskasten, der laut § 35h StVZO in jedem Kraftfahrzeug mitzuführen ist. Wenn nicht völlig klar ist, dass die Verletzungen ungefährlich sind, immer einen Arzt rufen.

Diese Pflichten treffen jeden Unfallbeteiligten. Beteiligter gem. § 34 II StVO, § 142 V StGB ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Erfasst wird neben denjenigen, die zur Verursachung des Unfalls unmittelbar beigetragen haben, alle Personen, die bei dem aktuellen Unfallgeschehen anwesend waren, soweit ihr Verhalten nach den konkreten Umständen den Verdacht begründet, dass es zum Unfall mit beigetragen hat. So sind auch Beifahrer, die den Fahrer abgelenkt haben, oder Dritte, die ein Hindernis auf der Straße gebildet haben, Unfallbeteiligte.

Der Schädiger bei einem Verkehrsunfall hat dem Geschädigten alle Sach- und Gesundheitsschäden zu ersetzen, die durch einen Verkehrsunfall entstanden sind.
Dazu gehören auch Schäden, die dem Geschädigten erst durch Dritte zugefügt wurden, sofern sie dem Schädiger ursächlich zugerechnet werden können.
Besondere Haftungsregeln bestehen für Kraftfahrzeugführer und Kraftfahrzeughalter.

(WEI)

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